Anspruch haben Imkereibetriebe, die sogenannten "wirtschaftlich Begünstigten". Folgende Voraussetzungen gelten laut Sonderrichtlinie für wirtschaftlich Begünstigte: "Wirtschaftlich Begünstigte können Natürliche oder Juristische Personen mit Niederlassung in Österreich sein, die auf dem Gebiet der Bienenzucht und Imkereiwirtschaft tätig sind und Mitglieder einer durch den Förderungswerber vertretenen Organisation sind oder zum Förderungswerber oder einer durch den Förderungswerber vertretenen Organisationen in einem solchen vertraglichen Verhältnis stehen, dass die ordnungsgemäße Durchführung des Programms gesichert ist."
Konkret heißt das, dass die Mitgliedschaft in einem Imkerortsverein oder beim Österr. Erwerbsimkerbund Voraussetzung ist!
Einreichformulare für investive Maßnahmen
Hier finden Sie alle aktuellen Antragsformulare, die Sie benötigen, um eine Kleingeräte,- Neueinsteiger,- oder Investitionsförderung nach VO (EU) 797/2004 zu beantragen: EInreichformulare, Gerätelisten, Betriebsverbesserungsplan; Voranmeldung Investitionen
Anspruchsberechtigte - "Wirtschaftlich Begünstigte"
Kleingeräteförderung
Jeder wirtschaftlich Begünstigte hat auch eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Diese ist Teil der Förderantrages und ist bei den Antragsformularen bereits integriert.
Eine Förderung ist mittels Antragsformular zu beantragen. Diesem sind die Verpflichtungserklärung, die Originalbelege über die getätigte Investition, eine Zahlungsbestätigung und der Nachweis der Teilnahme am Qulitätsprogramm anzuschließen.
Die Bestätigung über die Teilnahme am Qualitätsprogramm setzt eine aktuelle Honiguntersichung, sowie die Bestätigung über die Teilnahme an einem Qualitäts- oder Hygieneseminar voraus. Wenn Sie beide Nachweise vorlegen, bestätigt Ihr zuständiger Verband oder Biene Österreich die Teilnahme am Qualitätsprogramm.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Geräte, die im Anhang II der Sonderrichtlinie aufgezählt sind, gefördert werden können!
Sie müssen mindestens € 400.- brutto investieren.
Eine Kleingeräteförderung können Sie nur einmal in der Förderperiode in Anspruch nehmen!
Eine Förderung ist mittels Antragsformular zu beantragen. Diesem sind die Verpflichtungserklärung, die Originalbelege über die getätigte Investition, eine Zahlungsbestätigung und der Nachweis der Teilnahme am Qulitätsprogramm anzuschließen.
Die Bestätigung über die Teilnahme am Qualitätsprogramm setzt eine aktuelle Honiguntersichung, sowie die Bestätigung über die Teilnahme an einem Qualitäts- oder Hygieneseminar voraus. Wenn Sie beide Nachweise vorlegen, bestätigt Ihr zuständiger Verband oder Biene Österreich die Teilnahme am Qualitätsprogramm.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Geräte, die im Anhang II der Sonderrichtlinie aufgezählt sind, gefördert werden können!
Sie müssen mindestens € 400.- brutto investieren.
Eine Kleingeräteförderung können Sie nur einmal in der Förderperiode in Anspruch nehmen!
Investitionsförderung
Ab September, dem Beginn der neuen Förderperiode, ist eine Investition verpflichtend bei Biene Österreich voranzumelden. Erst nach Bestätigung durch Biene Österreich kann die Investiton getätigt werden! Damit wird verhindert, dass für bereits getätigte Investitionen weiniger oder keine Förderung ausbezahlt werden kann, sollten die Budgetmittel erschöpft sein. Dies dient somit der Planungssicherheit der Betriebe bei größeren Investitionen.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Geräte, die im Anhang I der Sonderrichtlinie aufgezählt sind, gefördert werden können!
Sie müssen mindestens € 2000.- brutto investieren.
Wenn Sie den erhöhten Fördersatz (48% statt 42%) in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie die Bestätigung an der Teilnahme am Qualitätsprogramm vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Geräte, die im Anhang I der Sonderrichtlinie aufgezählt sind, gefördert werden können!
Sie müssen mindestens € 2000.- brutto investieren.
Wenn Sie den erhöhten Fördersatz (48% statt 42%) in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie die Bestätigung an der Teilnahme am Qualitätsprogramm vorlegen.
Neueinsteigerförderung
Wenn Sie diese Fördermöglichkeit in Anspruch nehmen möchten, so müssen Sie einem Imkerverein beigetreten sein. Der Beitritt darf maximal 24 Monate vor dem EInreichtermin liegen. Weiters müssen Sie einen Imker Grundkurs im Ausmaß von mindestens 16 Bildungseinheiten absolviert haben.
Sie müssen den Kauf von 3 Magazinbeuten, 3 Reinzuchtköniginnen, 3 Künstschwärmen sowie eines Fachbuches zur Imkerei nachweisen. Für diese Gesamtpaket bekommen Sie eine pauschale Förderung von € 285.-
Sie müssen den Kauf von 3 Magazinbeuten, 3 Reinzuchtköniginnen, 3 Künstschwärmen sowie eines Fachbuches zur Imkerei nachweisen. Für diese Gesamtpaket bekommen Sie eine pauschale Förderung von € 285.-
Einreichtermine
Es gibt die Möglichkeit an 2 Terminen, die Anträge einzureichen: Der erste ist der 20. April und der zweite der 31. Juli.
Die Anträge schicken Sie direkt zur Biene Österreich, oder Sie geben sie beim jeweiligen Verband ab.
Die Anträge schicken Sie direkt zur Biene Österreich, oder Sie geben sie beim jeweiligen Verband ab.
Downloads
- Antrag Investitionen
- Antrag Kleingeräte
- Antrag Neueinsteiger
- Betriebsverbesserungsplan
- Voranmeldung-Investitionen
- Geräteliste Kleingeräte 09/010
- Geräteliste Investitionen 09/010
- Verpflichtungserklärung groß
28.07.2009