Als Förderungswerber kommen die sogenannten "Wirtschaftlich Begünstigten" in Frage. Das können Natürliche oder Juristische Personen mit Niederlassung in Österreich sein, die auf dem Gebiet der Bienenzucht und Imkereiwirtschaft tätig sind und Mitglieder einer durch den Förderungswerber vertretenen Organisation sind.
Das heißt konkret: Jeder Bienenhalter/in, egal wieviele Bienenvölker bewirtschaftet werden, der/die Mitglied im jeweiligen Imkerverein ist, kann eine Förderung beantragen. Das bedeutet auch, dass die Mitgliedschaft im Imkerverein Voraussetzung ist. Da die Ortsvereine im jeweiligen Landesverband Mitglied sind und dieser wiederum beim Österreichischen Imkerbund, ist dem Punkt 5.2 der Sonderrichtlinie genüge getan. Auch die direkte Mitgliedschaft beim Österreichischen Erwerbsimkerbund erfüllt diese Voraussetzung.
Nicht organisierte Imker kommen daher als Wirtschaftlich Begünstigte nicht in Frage und können keinen Förderantrag stellen!
Details zur Kleingeräteförderung
Der erste mögliche Einreichtermin für Förderanträge, der 20. April 2010, rückt unaufhaltsam näher. Jetzt ist noch Zeit, sich über mögliche Anschaffungen Gedanken zu machen. Anbei die Details zur "Kleingeräteförderung"
Wer kann eine Förderung beantragen?
Voraussetzungen für eine Förderung
Grundvoraussetzung, um eine Förderung beantragen zu können, ist die Teilnahme am Qualitätsprogramm. Dies beinhaltet, dass ein Kurs zum Thema Qualität oder Hygiene absolviert wurde. Ist der Kursbesuch schon sehr lange her, so empfiehlt sich ein Auffrischungskurs, da sich viele Inhalte im Laufe der Zeit geändert haben. Jedenfalls darf der Kurs nicht älter sein als aus dem Jahr 2000.
Zusätzlich ist zumindest eine Honigprobe aus der aktuellen Honigernte in ein Honiglabor zu schicken und untersuchen zu lassen ("Paket 5"). Das Untersuchungsprotokoll ist ebenfalls als Nachweis vorzulegen.
Das Labor muss am Qualitätstest (Ringversuch) teilnehmen und von Biene Österreich aufgrund des positiv abgelegten Leistungstests anerkannt sein. (Die Details zum Leistungstest und die anerkannten Labors finden Sie im Beitrag: "Laborleistungstest").
Es gibt 2 Möglichkeiten, wie man zur Bestätigung der Teilnahme am Qualitätsprogramm kommt:
Entweder stellt der jeweilige Verband die Bestätigung aus, nachdem Sie die oben genannte Nachweise vorgelegt haben, oder Sie schicken die Nachweise (Kopien) direkt zur Biene Österreich.
Zusätzlich ist zumindest eine Honigprobe aus der aktuellen Honigernte in ein Honiglabor zu schicken und untersuchen zu lassen ("Paket 5"). Das Untersuchungsprotokoll ist ebenfalls als Nachweis vorzulegen.
Das Labor muss am Qualitätstest (Ringversuch) teilnehmen und von Biene Österreich aufgrund des positiv abgelegten Leistungstests anerkannt sein. (Die Details zum Leistungstest und die anerkannten Labors finden Sie im Beitrag: "Laborleistungstest").
Es gibt 2 Möglichkeiten, wie man zur Bestätigung der Teilnahme am Qualitätsprogramm kommt:
Entweder stellt der jeweilige Verband die Bestätigung aus, nachdem Sie die oben genannte Nachweise vorgelegt haben, oder Sie schicken die Nachweise (Kopien) direkt zur Biene Österreich.
Die Förderperiode
Eine Kleingeräteförderung kann nur einmal in der Förderperiode in Anspruch genommen werden. Das heißt, wenn Sie den ersten Antragstermin im April nutzen, können Sie beim zweiten Einreichtermin keinen weiteren Antrag stellen. Überlegen Sie daher gut, was Sie alles in der Förderperiode beantragen möchten!
Ein Förderjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August.
Erster Einreichtermin ist der 20. April und der zweite der 31. Juli. Zwischen 31. Juli und 31. August können keine Anträge gestellt werden, weil in diesem Zeitraum die Anträge bearbeitet werden müssen.
Ein Förderjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August.
Erster Einreichtermin ist der 20. April und der zweite der 31. Juli. Zwischen 31. Juli und 31. August können keine Anträge gestellt werden, weil in diesem Zeitraum die Anträge bearbeitet werden müssen.
Höhe der Förderung, Mindestinvestition
Wieviel Geld Sie tatsächlich für Ihre Investition rückerstattet bekommen, hängt von der Betriebsgröße ab.
Es werden maximal 48% der Netto - Anschaffungskosten berücksichtigt.
Das Gesamtinvestitionsvolumen muss mindestens € 400.- brutto betragen.
Ab 14 bewirtschafteten Völkern gibt es einen Förderrahmen von maximal 30.- pro Volk. Für Imker, die weniger als 14 Bienenvölker halten, werden maximal 48% von € 400.- berücksichtigt.
Berechnet wird die Höhe der Förderung also vom Förderrahmen und nicht von der Höhe der Investition, also den tatsächlichen Gerätekosten. Damit bleibt die Wirtschaftlichkeit der Förderung gewahrt.
Beispiel 1: Ein Imker bewirtschaftet 5 Bienenvölker und kauft sich eine 4 teilige Schleuder um € 600. Die Förderhöhe beträgt demnach € 192.- (48% von € 400.-)
Beispiel 2: Eine Imkerin hält 30 Bienenvölker und investiert um netto € 1500.-. Der Förderrahmen beträgt also 30 Völker mal € 30.-. Das sind € 900.- 48% vom Förderrahmen € 900.- sind € 432.
Beispiel 3: Ein Betrieb hält 40 Bienenvölker und investiert um netto € 1100.- Der Förderrahmen (€ 1200.-) ist hier höher als die tatsächliche Nettoinvestition (€ 1100.-). Die Förderhöhe beträgt hier also 48% von den Nettoinvestitionskosten, nämlich € 528.-
Es werden maximal 48% der Netto - Anschaffungskosten berücksichtigt.
Das Gesamtinvestitionsvolumen muss mindestens € 400.- brutto betragen.
Ab 14 bewirtschafteten Völkern gibt es einen Förderrahmen von maximal 30.- pro Volk. Für Imker, die weniger als 14 Bienenvölker halten, werden maximal 48% von € 400.- berücksichtigt.
Berechnet wird die Höhe der Förderung also vom Förderrahmen und nicht von der Höhe der Investition, also den tatsächlichen Gerätekosten. Damit bleibt die Wirtschaftlichkeit der Förderung gewahrt.
Beispiel 1: Ein Imker bewirtschaftet 5 Bienenvölker und kauft sich eine 4 teilige Schleuder um € 600. Die Förderhöhe beträgt demnach € 192.- (48% von € 400.-)
Beispiel 2: Eine Imkerin hält 30 Bienenvölker und investiert um netto € 1500.-. Der Förderrahmen beträgt also 30 Völker mal € 30.-. Das sind € 900.- 48% vom Förderrahmen € 900.- sind € 432.
Beispiel 3: Ein Betrieb hält 40 Bienenvölker und investiert um netto € 1100.- Der Förderrahmen (€ 1200.-) ist hier höher als die tatsächliche Nettoinvestition (€ 1100.-). Die Förderhöhe beträgt hier also 48% von den Nettoinvestitionskosten, nämlich € 528.-
Was wird gefördert?
Die Gegenstände, welche gefördert werden, sind im Anhang der Sonderrichtlinie taxativ genannt. Das heißt, dass nur diese Gerätschaften förderbar sind. Wenn Sie eine Investition vorhaben, so können Sie schon vorab in der Geräteliste nachsehen, ob es dafür auch eine Förderung gibt.
Richtige Antragstellung, Einreichadresse
Der Antrag wird mittels Antragsformular gestellt. Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Antragsformulare. (Alle Formulare und die jeweils aktuelle Geräteliste können Sie unten herunterladen).
Dem Antrag beizulegen sind die Originalrechnungen (keine Kopien!) und die Zahlungsbestätigungen (Überweisungsschein, Bankauszug bei elektronischer Überweisung oder der Vermerk „bar bezahlt“ auf der Rechnung; keine "Selbststempler").
Weiters beizulegen ist die Bestätigung über die Teilnahme am Qualitätsprogramm bzw. Kopien vom Hygiene- oder Qualitätskurs und das Ergebnisprotokoll der aktuellen Honiguntersuchung (siehe oben).
ACHTUNG: Das Rechnungsdatum und das Datum der Bezahlung der Geräte müssen innerhalb der Förderperiode liegen! Wird beispielsweise ein Gerät im Juli gekauft und bezahlt und der Förderantrag erst im September gestellt, so liegt das Rechnungs- und Bezahldatum in der vorigen Förderperiode und es gibt daher keine Förderung. Bitte daher rechtzeitig einreichen!!
Bitte nicht vergessen: Antragsformular und Verpflichtungserklärung unterschreiben!
Einreichadresse:
Biene Österreich
Dresdner Straße 89/19, 1200 Wien
Für Fragen zum Thema stehe ich gern zur Verfügung!
Dem Antrag beizulegen sind die Originalrechnungen (keine Kopien!) und die Zahlungsbestätigungen (Überweisungsschein, Bankauszug bei elektronischer Überweisung oder der Vermerk „bar bezahlt“ auf der Rechnung; keine "Selbststempler").
Weiters beizulegen ist die Bestätigung über die Teilnahme am Qualitätsprogramm bzw. Kopien vom Hygiene- oder Qualitätskurs und das Ergebnisprotokoll der aktuellen Honiguntersuchung (siehe oben).
ACHTUNG: Das Rechnungsdatum und das Datum der Bezahlung der Geräte müssen innerhalb der Förderperiode liegen! Wird beispielsweise ein Gerät im Juli gekauft und bezahlt und der Förderantrag erst im September gestellt, so liegt das Rechnungs- und Bezahldatum in der vorigen Förderperiode und es gibt daher keine Förderung. Bitte daher rechtzeitig einreichen!!
Bitte nicht vergessen: Antragsformular und Verpflichtungserklärung unterschreiben!
Einreichadresse:
Biene Österreich
Dresdner Straße 89/19, 1200 Wien
Für Fragen zum Thema stehe ich gern zur Verfügung!
Downloads
- Antrag Kleingeräte
- Geräteliste Kleingeräte
13.01.2010

