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Biene Österreich//Formulare//

Details zur Neueinsteigerförderung

Zum Einstieg in die Bienenhaltung gehört auch die Information über Fördermöglichkeiten. Anbei alle Details zur "Neueinsteigerförderung".

Wer kann eine Förderung beantragen?

Als Förderungswerber kommen wiederum die "Wirtschaftlich Begünstigten" in Frage.
Voraussetzung ist, dass man einem Imkervrein beigetreten ist. Dieser Vereinsbeitritt darf allerdings nicht länger als 24 Monate vor dem Einreichtermin der Förderung liegen. Nicht organisierte Imker kommen als Wirtschaftlich Begünstigte nicht in Frage und können keinen Förderantrag stellen!


Voraussetzungen für eine Förderung

Um eine NeueinsteigerFörderung beantragen zu können, muss ein Grundkurs Bienenhaltung im Ausmaß von mindestens 16 Bildungseinheiten absolviert worden sein. Als Nachweis ist eine Kopie der Kursbestätigung dem Antrag anzufügen, oder der Kursleiter bestätigt direkt am Antragsformular die Teilnahme.


Was wird gefördert? Höhe der Förderung

Es wird ein Gesamtpaket gefördert. Das heißt, will man die Förderung in Anspruch nehmen, muss das ganze Paket erworben werden, nur Teile daraus sind nicht förderbar!
Das Einsteigerpaket besteht aus 3 Magazinbeuten, 3 Kunstschwärmen mit Reinzuchtkönigin und einem Fachbuch zum Thema Imkerei.
Bei den Magazinbeuten werden nur folgende Typen gefördert: Zander, Einheitsmaß, Flachzarge, Breitwabe, Langstroth und Dadant. Es muss sich um neue Beuten handeln, damit der Einstieg gleich mit einer ordentlichen Ausrüstung besser gelingt.
Wichtig ist ebenfalls, dass nur Kunstschwärme gekauft werden. Das hat den großen Vorteil, dass man diese auf rückstandsarme, oder wenn das das Ziel der Einstieg in die Bioimkerei ist, auf rückstandsfreie, bzw. Biomittelwände, einschlagen kann, die auch hygienisch einwandfrei und nicht mit Krankheitskeimen belastet sind.
Achten Sie auch darauf, dass Reinzuchtköniginnen in die Kehrschwärme eingeweiselt werden. Reinzuchtköniginnen werden auf Belegstellen begattet. Der Nachweis kann durch die Zuchtkarte erbracht werden.
Die Förderhöhe beträgt pauschal € 285.- unabhängig von den tasächlichen Kosten.


Richtige Antragstellung, Einreichadresse

Der Antrag wird mittels Antragsformular gestellt. Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Antragsformulare. (Das Formular können Sie unten herunterladen).
Dem Antrag beizulegen sind die Kopien der Rechnungen , die Kursbestätigung und die Bestätigung über das Datum des Beitritts zum Verein. Diese Bestätigung kann vom Funktionär direkt am Antragsformular oder in einem eigenen Schreiben oder einer sonstigen tauglichen Form vorgenommen werden.>BR> ACHTUNG: Das Rechnungsdatum und das Datum der Bezahlung der Geräte müssen innerhalb der Förderperiode liegen!
Bitte nicht vergessen: Antragsformular mit Verpflichtungserklärung unterschreiben!

Einreichadresse:
Biene Österreich
Dresdner Straße 89/19, 1200 Wien

Für Fragen zum Thema stehe ich gern zur Verfügung!



Autor:
Einpflege Biene Österreich
03.02.2010