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Gentechnik: EU-Staaten entscheiden selbst

Die EU-Staaten dürfen wieder selbst entscheiden, ob sie den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zulassen.

Jedes Land entscheidet selbst

Die EU-Kommission hat eine entsprechende Neufassung der Gentechnik-Gesetze beschlossen. Nach jahrelangem Tauziehen haben sich Europas Genskeptiker durchgesetzt. Viele Mitgliedsstaaten wie Österreich stemmen sich ja gegen Genpflanzen in der Landwirtschaft. Jedes Mitgliedsland kann nun den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbieten.


Bisher hat die EU-Kommission wissenschaftlich fundierte Argumente gefordert, wenn ein Staat sich gegen den Anbau erlaubter Genpflanzen gewehrt hat. Das ändert sich nun: Nun reichen auch sozio-ökonomische, ethische oder moralische Bedenken für ein nationales Verbot.
Der Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 2001/18/EG soll Mitgliedstaaten, die aus anderen Gründen als der wissenschaftlichen Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken über den GVO-Anbau entscheiden, Rechtssicherheit geben. Deshalb soll laut Kommission ein neuer Artikel 26b hinzugefügt werden, der für alle GVO gelten soll, deren Anbau in der EU entweder im Rahmen der Richtlinie 2001/18/EG oder der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 zugelassen wird. Die Mitgliedstaaten werden den GVO-Anbau in ihrem Hoheitsgebiet oder in einem Teil davon beschränken oder verbieten können, ohne die für diesen Zweck vorgesehene Schutzklausel in Anspruch zu nehmen. Auch eine Genehmigung dieser Entscheidungen seitens der Kommission wird künftig nicht mehr notwendig sein. Es besteht jedoch die Verpflichtung, die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission einen Monat vor der Einführung der jeweiligen Maßnahmen zu unterrichten. Die neue Regelung ändert jedoch nichts am Zulassungsverfahren an sich. Nach wie vor entscheidet die EU-Kommission, ob ein gentechnisch veränderter Organismus grundsätzlich angebaut werden darf. Auf Europas Feldern sind derzeit nur der Anbau einer gentechnisch veränderten Maissorte und der Generdapfel Amflora erlaubt.


14.07.2010