Anleitung Förderabwicklung für Imker:innen
beinhaltet die Fördervoraussetzungen, Fördermöglichkeiten, Förderhöhen und dessen Abwicklung
Die Anleitung dient als Hilfestellung für die Fördereinreichung und -abwicklung der aktuellen Fördermöglichkeiten:
Beachte: erst nach Bewilligung der Förderung durch die AMA darf eingekauft werden!
Beachte: werden bewilligte Maßnahmen nicht umgesetzt (unabhängig vom Grund), ist das der AMA umgehend unter Imkereifoerderung@ama.gv.at zu melden! Das Fördergeld verfällt sonst! Der Antrag kann einfach in der neuen Förderperiode erneut gestellt werden.
- Einstieg in die Bienenhaltung (55-02)
- Umstieg in die Bio Bienenhaltung (55-02)
- Biofuttermittel (55-02)
- Investitions- und Kleingeräteförderung (55-04)
Beachte: erst nach Bewilligung der Förderung durch die AMA darf eingekauft werden!
Beachte: werden bewilligte Maßnahmen nicht umgesetzt (unabhängig vom Grund), ist das der AMA umgehend unter Imkereifoerderung@ama.gv.at zu melden! Das Fördergeld verfällt sonst! Der Antrag kann einfach in der neuen Förderperiode erneut gestellt werden.