Die wichtigsten BIO Richtlinien und Gesetze
EU Bio Verordnung
- Verordnung (EU) 2018/848 – ab 1.1.2022 - regelt die Produktion, Verarbeitung und Kontrolle von Bio-Produkten und ist in den Mitgliedsstaaten unmittelbar anwendbar.
- EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG) - zentrale Rechtsgrundlage zum praktischen Vollzug der EU-Bio-Verordnung. Ist Rechtsgrundlage für die Bio-Kontrolle in Österreich.
- Publikationen des Kontrollausschusses gem. § 5 EU-QuaDG - Beim Sozialministerium ist zur Koordinierung der Behörden und Kontrollstellen im Bereich der Qualitätsregelungen ein Kontrollausschuss eingerichtet. Dieser arbeitet Richtlinien, Handbücher, Kontrollpläne und Maßnahmenkataloge aus.
- Beirat für die biologische Produktion - Beratung des Sozialministeriums, Erarbeitung von Richtlinienvorschlägen zur biologischen Landwirtschaft. Richtlinie „Biologische Produktion“ des Beirates regelt jene Bereiche der biologischen Landwirtschaft, die noch nicht in der EU-Bio-Verordnung harmonisiert sind.
- Erlässe im Bereich der biologischen Landwirtschaft - Zahlreiche Erlässe dienen zur notwendigen Klarstellung und Auslegung der Bio-Vorschriften als Handlungsanweisung für Bio-Unternehmer.
- Tierschutzgesetz - Bio-Tierhaltung in den Bio-Richtlinien und durch das österreichische Tierschutzgesetz geregelt. Tierschutzgeserz gilt nicht für Honigbienen!
- Zusätzliche gelten ergänzende Richtlinien der Bio-Verbände (BIO AUSTRIA, Demeter u.a.)
- Bienenzuchtgesetze, Bundes- und Landesgesetze, Bestimmungen der Lebensmittelbehörde gelten natürlich auch für Bio Betriebe
Allgemeine Grundsätze der biologischen Bienenhaltung
Folgende Vorgaben sind unter anderem in der EU-Bio-Verordnung festgelegt:
Die Bio-Richtlinien, mit Ausnahme der Wachs- und Beutenumstellung, sind leicht zu bewältigen.
Außerdem wird im Rahmen des ÖPUL 2015-2020 unter bestimmten Voraussetzungen die biologische Bienenhaltung mit € 25,- jährlich pro Bienenvolk gefördert. Dies gilt auch schon für die Umstellungszeit.
- Umstellung auf biologische Betriebsweise
- Bienengemäße Haltungspraktiken
- Geeigneter Standort
- Fütterung nur mit biologischem Bienenfutter
- Bekämpfung von Krankheiten nur mit zugelassenen Wirkstoffen
- Kontrolle auf mögliche Rückstände im Wachs
- Bienenstöcke aus natürlichen Materialien
- Desinfektion und Säuberung nur mit zugelassenen Wirkstoffen
Die Bio-Richtlinien, mit Ausnahme der Wachs- und Beutenumstellung, sind leicht zu bewältigen.
Außerdem wird im Rahmen des ÖPUL 2015-2020 unter bestimmten Voraussetzungen die biologische Bienenhaltung mit € 25,- jährlich pro Bienenvolk gefördert. Dies gilt auch schon für die Umstellungszeit.
Zusätzliche und ergänzende Richtlinien
Zusätzlich zu den EU Vorschriften ergänzen weitere Vorgaben der Bioverbände (Bio Austria, Demeter,...) das Regelwerk. Diese zusätzlichen Richtlinien sind meist strenger als die EU Bioverordnung.
Ab Seite 91 können Sie die Bio Austria Richtlinien mit den berrteffenden Regelungen für die Bienenhaltung nachlesen.
Die Bio Austria Richtlinie finden sowie die Demeter Richtlinien für die Bienenhaltung finden Sie im Downloadbereich.
Ab Seite 91 können Sie die Bio Austria Richtlinien mit den berrteffenden Regelungen für die Bienenhaltung nachlesen.
Die Bio Austria Richtlinie finden sowie die Demeter Richtlinien für die Bienenhaltung finden Sie im Downloadbereich.