Einreichformulare für Kleingeräte, - Investitions- und Neueinsteigerförderung für die Förderperiode 2016-2019
Neue Einreichtermine
Es gibt 2 Einreichtermine:
Anträge können bis 10. März und bis spätestens 30. Juni bei Biene Österreich eingreicht werden.
Anträge, die bis zum 10. März eingereicht sind, können mit einer früheren Auszahlung (Juli) rechnen. Tritt der Fall ein, dass die Geldmittel knapp werden, so werden die Anträge des 1. Einreichtermines in voller Förderhöhe ausbezahlt, während die Anträge des 2. Einreichtermines in diesem Fall gekürzt werden. können.
Anträge können bis 10. März und bis spätestens 30. Juni bei Biene Österreich eingreicht werden.
Anträge, die bis zum 10. März eingereicht sind, können mit einer früheren Auszahlung (Juli) rechnen. Tritt der Fall ein, dass die Geldmittel knapp werden, so werden die Anträge des 1. Einreichtermines in voller Förderhöhe ausbezahlt, während die Anträge des 2. Einreichtermines in diesem Fall gekürzt werden. können.
Welche Geräte sind förderbar?
Im Rahmen der Kleingeräte- und Investitionsförderung sind ausschließlich solche Geräte förderbar, die in den Anhängen I (Investitionen) und II (Kleingeräte) der Sonderrichtlinie gelistet sind.
Die Liste der Kleingeräte wurde erweitert um: „Elektronische Systeme zur Trachtbeobachtung“ (die maximal anrechenbaren Kosten betragen € 600,- inkl. Ust.).
Die Liste der Kleingeräte wurde erweitert um: „Elektronische Systeme zur Trachtbeobachtung“ (die maximal anrechenbaren Kosten betragen € 600,- inkl. Ust.).
Downloads zum Thema
- Voranmeldung-Investitionen-2016-2019
- BO3 Imkereiforderung Antrag INV Investition v05 ab 2018 12
- BO2 Imkereiforderung Antrag KG Kleingerate v05 ab 2018 12
- BO4 Imkereiforderung Antrag NEU Neueinsteiger v05 ab 2018 12
- Geräteliste Investitionen 2016-2019
- Geräteliste Kleingeräte 2016-2019
- Betriebsverbesserungsplan
- Teilnahmeerklärung Bienengesundheitsprogramm
- Teilnahmeerklärung Qualitatsprogramm