EU-Kommission evaluiert Pflanzenschutzmittelverordnung und Rückstandsverordnung
In der Europäischen Union herrschen klare und transparente Mindeststandards, was die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft betrifft und auf der Ebene der Mitgliedstaaten (man denke an das geplante Glyphosat-Totalverbot in Österreich) können diese Vorgaben sogar noch strenger sein. Außerdem wird die Belastung von Lebensmittel mit Pestizidrückständen kontrolliert und die Ergebnisse dieser Kontrollen werden jährlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bzw. den nationalen Behörden (in Österreich die AGES) veröffentlicht. Die Gesetzliche Grandlage dafür bilden die Verordnung (EG) Nr. 1107 vom 21.10.2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung) und die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vom 23.02.2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs (Rückstandsverordnung). Diese hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards verursachen natürlich höhere Kosten, die letztendlich auch die Produzenten – die Landwirte – zu tragen haben, denn höhere Standards bedeuten auch unmittelbar höhere Produktionskosten.
Anders verhält es sich bei landwirtschaftlichen Produkten, die aus Drittstaaten importiert werden. In vielen Staaten sind Qualitäts- und Umweltstandards niedriger und es dürfen Pestizide verwendet werden, die in der EU aufgrund des hohen Risikos für Gesundheit und Umwelt nicht zugelassen sind. Damit haben diese Produzenten einen Wettbewerbsvorteil, denn auch wenn der Einsatz solcher Wirkstoff langfristig gesehen hohe Folgekosten durch die Zerstörung der Umwelt verursacht oder die Gesundheit beeinträchtigt, ist er kurzfristig gesehen kostengünstiger. Und Produktionskosten entstehen nun einmal unmittelbar bei der Produktion. Außerdem kann die Erhöhung von Produktionsstandards dazu führen, dass die Produktion der betreffenden Kultur in der EU aus Kostengründen zurückgeht und durch Importe aus Drittstaaten ausgeglichen werden muss, in denen nach wesentlich niedrigeren Standards produziert wird. Man hat also das Problem nicht gelöst, sondern nur in andere Regionen verlagert und gleichzeitig die eigene Produktion geschädigt. Eine Zwickmühle also, aber was ist die Lösung?
Rechtlich betrachtet sind die oben genannten Verordnungen in Drittstaaten natürlich nicht gültig, aber die EU kann ihre wirtschaftliche und politische Macht dazu benutzen, die Einhaltung ihrer Regeln auf bestimmten Ebenen durchzusetzen. So hat die Europäische Kommission in einer Evaluierung der Pflanzenschutzmittelverordnung und der Rückstandsverordnung die Absicht geäußert, in Zukunft auf einen weltweiten Ausstieg aus bestimmten Pestizide, die in der EU aufgrund ihrer Schädlichkeit für Umwelt und Gesundheit keine Zulassung mehr haben, zu drängen. Darüber hinaus hat die EU aber auch rechtliche Möglichkeiten, nämlich im Rahmen der Rückstandsverordnung, die Höchstgrenzen für Pestizide in Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs festlegt. Hier hat die Kommission die Absicht geäußert, umweltrelevante Aspekte zu berücksichtigen, wenn es um Import-Grenzen für Pestizide geht, die in der EU nicht mehr verwendet werden dürfen. Allerdings sind diese Absichtserklärungen sehr unverbindlich formuliert und die Praxis wird zeigen, ob es hier tatsächlich zu Verbesserungen kommen wird.
Dass es wirtschaftliche Interessen sind, die im Vordergrund stehen, und nicht die Sorge um Umwelt und Gesundheit zeigt auch die Absicht der Kommission, unter den Mitgliedstaaten Einigkeit darüber zu erreichen, dass die Herstellung von gebeiztem Saatgut für den Export mit Wirkstoffen zugelassen werden soll, die in der EU nicht erlaubt sind.