Seit 1. August 2020 läuft die neue Imkereiförderperiode
Neue Förderanträge seit 1. August 2020 möglich
Da das neue Imkereiförderjahr mit 1. August 2020 begonnen hat, können Förderanträge wieder eingereicht werden.
Wir konnten einige Verbesserungen der Sonderrichtlinie verhandeln, die hier vorgestellt werden.
Wir konnten einige Verbesserungen der Sonderrichtlinie verhandeln, die hier vorgestellt werden.
Kleingeräteförderung
Maximale Förderhöhen:
- Bei Imkern, die 15 oder mehr Völker bewirtschaften, beträgt das förderfähige Gesamtvolumen € 47 netto pro Volk, maximal jedoch insgesamt € 5.000 netto (alt: € 1.700 netto)
- Bei Imkern, die 8 bis einschließlich 14 Völker bewirtschaften, werden maximal € 800 netto an förderfähigem Gesamtvolumen anerkannt. (alt: € 700 netto).
- Ist der Förderungswerber ein im Imkereibereich tätiger regionaler Verein oder eine Ortsgruppe, beträgt das förderfähige Gesamtvolumen maximal € 8.000 netto. (alt: € 4.200 netto)
- Die förderbaren Kosten des Gesamtinvestitionsvolumens müssen mindestens mindestens € 670 netto betragen. (alt: € 600 netto).
- Ist der Förderungswerber ein im Imkereibereich tätiger Verein oder eine Ortsgruppe, müssen die förderbaren Kosten des Gesamtinvestitionsvolumens mindestens € 1.000 netto betragen. (alt: € 900 netto).
Investitionsförderung
- Nachrüstungen von bereits geförderten Geräten sind zulässig, sofern diese innerhalb der 5-jährigen Behaltefrist erfolgen.
- Kostenplausibilisierung: bis 10.000 EUR Rechnungsbetrag (Investitionsgegenstand) ist 1 Plausibilisierungsunterlage (z.B. Rchnung und ein Vergleichsangebot) und > 10.000 EUR Rechnungsbetrag sind 2 Plausibilisierungsunterlagen vorzulegen. (z.B. Rechnung und 2 Vergleichsangebote).
- Man kann auch schlüssig argumentieren, warum man beispielsweise kein Vergleichsangebot vorlegen kann (keine Firma, die das technische Gerät in der geforderten Ausstattung herstellt, etc.)
28.08.2020