Wer hat Anspruch auf Förderung im Rahmen des ÖPUL 2015-2020?
Fördervoraussetzungen
ÖPUL steht für "Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft".
Im Rahmen dieser Förderschiene können auch biologisch wirtschaftende Imkereibetriebe unter den folgenden Voraussetzungen die Förderung von € 25/Bienenvolk erhalten:
Grundsätzlich kommen als Förderungswerber in Betracht: ?
Im Rahmen dieser Förderschiene können auch biologisch wirtschaftende Imkereibetriebe unter den folgenden Voraussetzungen die Förderung von € 25/Bienenvolk erhalten:
Grundsätzlich kommen als Förderungswerber in Betracht: ?
- natürliche Personen
- im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt
- juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt
- Personenvereinigungen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt die einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und die in § 2 der nationalen Direktzahlungsverordnung 2015 festgelegten Mindestvorgaben für die Flächenbewirtschaftung sowie die Bestimmungen des ,,aktiven Betriebsinhabers" gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 iVm § 8 Abs. 1 Z 1 MOG 2007 und § 4 der nationalen Direktzahlungsverordnung erfüllen.
Mindestteilnahmebedingungen im 1. Förderjahr
Ein Vertrag zwischen dem Bund und dem Förderungswerber erfordert jedenfalls:
Die geforderte Mindestfläche kann auch gepachtet sein!
Die Haltung der Bienen und die Bienenstöcke müssen den Regeln der EU-Verordnung 834/2007 und der Kontrolle einer Bio-Kontrollstelle unterliegen.
- Im Herbst vor dem ersten Teilnahmejahr einen fristgerecht eingereichten Herbstantrag, in welchem der Förderungswerber die Maßnahmen, an denen er teilnehmen will, bezeichnet
- sowie im ersten Teilnahmejahr einen Mehrfachantrag-Flächen, in welchem vom teilnehmenden Betrieb mindestens folgende Flächen in Österreich ausgewiesen sein müssen:
- - 0,50 ha Flächen im geschützten Anbau (Nutzungsart A und GA)
- oder - 1,00 ha Dauer-/Spezialkulturen (z.B. Obst, Hopfen, Wein)
- oder - 2,00 ha bewirtschaftete Fläche (ohne Almfutterflächen)
- oder - 3,00 ha ausschließlich Almfutterflächen
Die geforderte Mindestfläche kann auch gepachtet sein!
Die Haltung der Bienen und die Bienenstöcke müssen den Regeln der EU-Verordnung 834/2007 und der Kontrolle einer Bio-Kontrollstelle unterliegen.
Förderhöhe
Bei Teilnahme an der Option ,,Biobienenhaltung" ist im Mehrfachantrag-Flächen unter MFA-Angaben
die Anzahl der bio-kontrollierten Bienenstöcke einzutragen.
Maximal. förderbar sind 1.000 Bienenstöcke pro Betrieb und Jahr. Es wird ein Förderung von € 25/Stock gewährt.
Weiters kann ein Kontrookostenzuschuss (für die Bio Kontrolle) im Mehrfachantrag Flächen beantragt werden.
Maximal. förderbar sind 1.000 Bienenstöcke pro Betrieb und Jahr. Es wird ein Förderung von € 25/Stock gewährt.
Weiters kann ein Kontrookostenzuschuss (für die Bio Kontrolle) im Mehrfachantrag Flächen beantragt werden.