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Fördereinreichungen ab 1.1.2023

ANTRÄGE NUR VIA DIGITALER FÖRDERPLATTFORM MÖGLICH

Der Ablauf der Einreichungen von Förderanträgen hat sich grundlegend geändert. Bitte beachten Sie die neuen Regelungen.

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DIGITALE FÖRDERPLATTFORM UND FÖRDERANTRAG

b 1.1.2023 müssen alle Anträge zur Investitions, - Kleingeräte- und Neueinsteigerförderung über eine digitale Förderplattform eingebracht werden. Papieranträge gibt es keine mehr.

ACHTUNG: Bevor Sie ein förderbares Gerät kaufen oder eine Neueinsteigerförderung beantragen, müssen sie diese vorab durch die Zahl- und Kontrollstelle AMA bewilligen lassen. Dies geschieht durch die Einbringung des digitalen Förderantrages.

ACHTUNG: Keinesfalls förderbare Geräte kaufen, bevor Sie nicht den digitalen Förderantrag eingebracht haben und dieser von der AMA bewilligt wurde!
Erst nach Genehmigung des Förderantrages können die bewilligten Geräte eingekauft werden!

Sobald alle Rechnungen vorliegen, kann im nächsten Schritt der Auszahlungsantrag gestellt werden. (Dieser wird voraussichtlich wieder in Paperform einzubringen sein, weil die digitale Förderpalttform nicht fertig programmiert ist).

 

FRISTEN

ACHTUNG: Förderanträge können nur bis spätestens 15. Juni 2023 gestellt werden. Danach kann kein Antrag mehr gestellt werden. 
Sie müssen sich daher gut überlegen, welche förderbaren Geräte Sie brauchen. Nach dem 15. Juni können diese ohne Förderantrag nicht mehr gefördert werden.

HANDYSIGNATUR

Um in die Förderplattform einsteigen zu können, benötigen Sie eine "Handysignatur".
Dazu brauchen Sie natürlich ein Smartphone.
Alle Informationen zur Aktiviertung der Handysignatur finden Sie hier

 

Links zum Thema

  • Handy-Signatur aktivieren
  • Link zum Original-Artikel von Christian Boigenzahn, Biene Österreich
AutorIn:
Christian Boigenzahn
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