Für Browser < IE 8 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Drucklogo Seitenlogo Österreichischer Erwerbsimkerbund
Menü Suchen Suche
Banner Fachtagung (3438 x 921 px) (3438 x 900 px)
Suche schließen
Suchen
Menü schließen
  • Home
  • Aktuell
    • Aktuell
    • Aus der Forschung
    • Pestizide und Bienenschutz
    • Berichte
    • Unsere Artikel in Zeitschriften
  • Fachtagung
    • Fachtagung
    • Fachtagung aktuell
    • Programm & Referenten
    • Tickets & Öffnungszeiten
    • Unterkünfte in der Nähe
    • Anreise
    • Aussteller und Presse
    • Vorträge Fachtagungen
  • Erwerbsimker Info
    • Erwerbsimker Info
    • Service
      • Service
      • Förderungen
      • Untersuchungen
      • Versicherung
      • Gesetze und Richtlinien
    • Termine
    • Imkermarkt
  • Erwerbsimkerbund
    • Erwerbsimkerbund
    • Aufgaben und Ziele
    • Vorstand und Mitarbeiter
      • Vorstand und Mitarbeiter
      • Arbeitsgemeinschaften
    • Mitglied werden
    • Statuten
    • Kontakt
  • Forum für Umweltanfragen
    • Forum für Umweltanfragen
    • Forum für Umweltanfragen
    • Umweltinformationsgesetz
    • Alle Anfragen
  • Links
Suchen Suche
  • Startseite
  • » Aktuell
  • » Pestizide und Bienenschutz

Meilenstein für den Insektenschutz

Pressemitteilung Aurelia Stiftung 6.5.2021

EuGH bestätigt das Verbot von Neonicotinoiden zum Schutz von Bienen

Biene auf ApfelblüteBiene auf ApfelblüteBiene auf Apfelblüte[1543612377265744.jpg]
Berlin, 06. Mai 2021 | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in letzter Instanz entschieden, dass die EU-Teilverbote bienenschädlicher Pestizid-Wirkstoffe (Neonicotinoide) aufrechterhalten bleiben. Dem Urteil war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Chemiekonzern Bayer und der EU-Kommission vorausgegangen. Aufgrund der enormen Tragweite des Verfahrens für den Schutz von Bienen und Biodiversität hatten sich auch Imkerverbände, unterstützt durch die Aurelia Stiftung, in das Gerichtverfahren eingeschaltet und sich für einen Bestand des Verbots eingesetzt.
 

Jahrelanger Rechtstreit

Die EU-Kommission hatte 2013 in mehreren Verordnungen die Genehmigungen für die Pestizidwirkstoffe erheblich eingeschränkt. Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) bestätigte 2018 diese Teilverbote für die Neonicotinoide Clothianidin (Bayer), Imidacloprid (Bayer) und Thiamethoxam (Syngenta). Während Syngenta das Urteil des EuG akzeptiert hat, legte Bayer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. In der zweiten (und letzten) Instanz hat der EuGH nun diese Beschwerde vollständig zurückgewiesen.
 
Nach dem heutigen Urteil des EuGH dürfen die Genehmigungen für diese Pestizidprodukte nach Art. 21 der Verordnung (EG) 1107/2009 eingeschränkt werden, weil ernsthafte Zweifel an ihrer Unschädlichkeit festgestellt wurden. Nach der Feststellung des Gerichts lagen ausreichende wissenschaftliche Hinweise auf Risiken für Bienen vor, um die Maßnahmen der Kommission zu rechtfertigen.
 
Dr. Achim Willand, Anwalt der Kanzlei [GGSC], erklärt: „Das Verfahren hat gravierende Mängel der Risikoprüfung beim Bienen- und Insektenschutz aufgedeckt. Es dürfen nur Pestizidwirkstoffe eingesetzt werden, die nachweislich unschädlich sind. Die EU-Kommission darf auch in Verdachtsfällen handeln.“
 

Im Zweifel für den Umweltschutz

Wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein genehmigter Pestizidwirkstoff schädlich sein könnte, ist es Sache der Hersteller, bei der Überprüfung der Wirkstoffgenehmigung Zweifel auszuräumen und nachzuweisen, dass weiterhin sämtliche Genehmigungsanforderungen erfüllt sind. Das heißt: Nur nachweislich unschädliche Pestizidprodukte dürfen die Genehmigung umfassend behalten. In wissenschaftlich begründeten Verdachtsfällen hat der Umweltschutz Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.
 
Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hatte bereits 2012 gravierende Mängel und Lücken des EU-Prüfschemas für Pestizide hinsichtlich des Schutzes von Honigbienen, Hummeln und Wildbienen festgestellt. Der EuGH hat nun klar bestätigt, dass die Risikoprüfung auf Basis aktuellster wissenschaftlicher Erkenntnisse durchzuführen ist. Neue Leitlinien und eine umfassende Risikoprüfung müssen nicht abgewartet werden, bevor die Kommission Vorsorgemaßnahmen ergreifen kann. Insofern wird unsere im Prozess vertretene Auffassung bestätigt, dass schon gravierende Datenlücken im Rahmen des Vorsorgeprinzips eine Einschränkung der Pestizid-Genehmigung rechtfertigen können.
 

Intervention von Aurelia und Imkerverbänden

In dem Verfahren sind Imkerverbände als sogenannte „Streithelfer“ beteiligt. Die Anwaltskanzlei [GGSC] vertritt in den sehr umfangreichen Gerichtsverfahren (ca. 7.000 Seiten Prozessstoff) seit 2013 den Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) und den Österreichischen Erwerbsimkerbund (ÖEIB). Die Aurelia Stiftung koordiniert und finanziert diese Intervention, die von einem breiten Bündnis von Verbänden zum Schutz von Bienen getragen wird.
 
Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung, sagt: „Für dieses Urteil haben wir mehr als sieben Jahre lang gestritten. Jetzt ist die Politik gefragt. Wir erwarten, dass das Zulassungsregime für Pestizidwirkstoffe und Pflanzenschutzmittel an die strengen Maßstäbe des obersten europäischen Gerichtes angepasst wird. Die Zulassungen der noch auf dem Markt befindlichen, gefährlichen Neonicotinoide müssen umgehend überprüft werden.“
 
Das Urteil hat herausragende Bedeutung für den Insektenschutz und eine umweltverträgliche Landwirtschaft. In dem Verfahren sind erhebliche Defizite der Risikoprüfung bei Pestizid-Wirkstoffen aufgedeckt worden. Darüber hinaus hat der EuGH die Handlungskompetenz der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten grundlegend bestätigt. Das im Unionsrecht verankerte Vorsorgeprinzip ermächtigt dazu, zugelassene Produkte vom Markt zu nehmen, wenn sie im Verdacht stehen, umwelt- oder gesundheitsschädlich zu sein. Bisher ist kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem die Kommission die Vermarktung genehmigter Produkte von so großer wirtschaftlicher Bedeutung aus Gründen des Umweltschutzes derart weitgehend eingeschränkt hat. 
 
Mehr lesen: Insektizide von Bayer vor Europäischem Gerichtshof (PM vom 22.09.2020)

Diese Pressemitteilung ist auch als PDF-Download verfügbar.
AutorIn:
Julia Verbnjak
Artikel empfehlen Artikel drucken

Weitere Artikel in dieser Rubrik

13 Artikel, Set 1/2
1 2

Bestimmungshilfen für Vespa velutina

Für das sichere Erkennen der Asiatischen Hornisse

Vespa velutina – Zuständigkeiten und Meldesystem

Vespa velutina: Die gesetzlichen Grundlagen und die zuständigen Behörden in Österreich

Meldungen von Velutina-Sichtungen müssen an die zuständige Behörde des betreffenden Bundeslandes erfolgen

Velutina-Meldesystem in Österreich

Sichtungen immer an die Behörde des Bundeslandes melden.

Aktuelle Sichtungen der Vespa Velutina in West-Ungarn

Am 22.08.2023 wurde die asiatische Hornisse erstmals im ungarischen Grenzgebiet zu Österreich beobachtet

Bienen und Pestizide: aktualisierte Leitlinien zur Risikobewertung - efsa

Achtung auf Bienen bei der Pflanzenschutzarbeit

Naturschützer:innen und Imker:innen warnen vor einem dramatischen Verlust der Artenvielfalt

Stellungnahme von Biene Österreich, BirdLife Österreich, Naturschutzbund Österreich, dem Österreichischen Wildbienenrat und GLOBAL 2000

79 Organisationen fordern Transparenz bei Daten zum Pestizideinsatz auf EU-Ebene

Pestizidatlas 2022 - Österreich Ausgabe

  • Copyright
  • Impressum
  • Kontakt
© 2009 - 2025 Österreichischer Erwerbsimkerbund
Biene auf Apfelblüte
Biene auf Apfelblüte
Biene auf Apfelblüte
Biene auf Apfelblüte