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DIE VERSICHERUNG DES IMKERS

Eine Absicherung vor ungewollten finanziellen, materiellen Schäden ist auch in der Bienenzucht wichtig. Imkerinnen und Imker aus Kärnten, NÖ, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Wien sind in der obligatorischen Versicherung des ÖIB versichert. Die Landesverbände der Bundesländer Burgenland, OÖ und Tirol haben eine eigene Versicherung. Im konkreten Anlassfall sind dort Erkundigungen einzuholen.

Welchen Versicherungsschutz bietet die Versicherung des ÖIB?

Die Versicherung gilt freizügig innerhalb Österreichs,
auch für österreichische Imkerinnen und Imker, die im Raum Bayern eigene Bienenvölker betreuen.

Sparten: Feuer, Sturm, Einbruch, Betriebshaftpflicht, Transport und Rechtsschutz

*Sparte Feuer:
Brand, Blitzschlag und Explosion
*Sparte Sturm:
Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Erdrusch, Felssturz, Hochwasser, Überschwemmung und Lawinenschäden. Eine gewissenhafte Absicherung der Bienenstände mit ausreichend Verschraubungen, Verspannung mit Gurten, Beschwerung der Deckel mit gefüllten Sandsäcken etc. ist Voraussetzung. Amerikanische Faulbrut:
Unter gewissen Voraussetzungen ist der Ausbruch der amerikanischen Faulbrut mitversichert. Eine Ablichtung der behördlichen Anordnung (Bescheid der Behörde) ist verpflichtend der Schadensmeldung beizulegen. Weiters gilt Versicherungsschutz bei Vergiftungsschäden durch Pflanzschutzmittelanwendungen. *Sparte Einbruch:
Einbruch, Vandalismus, Beraubung, Bären und Vergiftung Bei Waschbärenschäden ist eine genaue Auflistung der beschädigten Teile (Foto) erforderlich.
*Sparte Transport AÖTB 2013:
Auf Basis einer Jahrespauschalpolizze gelten Transporte von Bienen, Bienenkästen, Wabenbau, Honig und/oder Futtervorrat innerhalb Österreichs und Bayern mit jedem geeigneten Transportmittel (PKW, LKW) als versichert. Höchstentschädigung je Schadensfall: 1.000 Euro.
*Sparte Betriebshaftpflicht:
Betrieb, Haltung und Zucht von Bienen, Erzeugung und Handel mit Imkereiprodukten und Bienen. Diese Sparte ist sehr wichtig, für Besucher und Imker.

Versicherungsschutz kann nicht gewährt werden bei:
* Eigenschäden
* Sachen (auch Räumlichkeiten), die entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen wurden.

Die Leistung der Haftpflichtversicherung

Die Leistung der Haftpflichtversicherung besteht darin, dass sie den Versicherungsnehmer hinsichtlich der gegen ihn erhobenen Schadenersatzansprüche „abwehrt“,
d.h.: berechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten werden geleistet, unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.

Schulbesuche und Ständeschau gelten als versichert.
Events wie Zelt-, Scheunen- und Hüttenfeste müssen mit einer speziellen Veranstaltungshaftpflicht abgedeckt werden!

*Sparte Rechtsschutz:
Schadenersatz und Strafrechtsschutz

Die Höchstentschädigungssätze bei Totalschäden:
Bienen und Wabenbau € 150,-
Beute € 150,-
Volle Ernte (Honig) € 150,-
Voller Futtervorrat € 40,-

Amerikanische Faulbrut: (auf 15 Völker beschränkt)
Völker vernichtet € 125,-
Völker saniert € 62,50,-
Belegstellen:
Vatervölker (Bienen, Völker) € 150,-
Königin des Vatervolkes € 60,-
Auf der Belegstelle und am eigenen Bienenstand:
Begattungskästchen € 25,-
Königin € 25,-

 

Was habe ich als Imkerin/Imker im Schadensfall zu tun, um eine rasche Abwicklung zu ermöglichen?

Die Anzahl der Bienenvölker vor Eintritt des Schadens muss angegeben werden.
Aussagekräftige Fotos, Detailaufnahmen, offene Bienenkästen, Waben mit Bienen etc.
des Schadensereignisses sind anzufertigen. Die Angabe von Telefonnummern, ev. Mailanschrift aller Beteiligten, eine Bankverbindung verkürzen die Bearbeitungszeit erheblich!
1. Unverzüglich ein Schadensformular beim zuständigen Landesverband anfordern, ausfüllen und beim örtlichen Imkerverein bestätigen lassen.
2. Schadensmeldung an den zuständigen Landesverband weiterleiten. Dieser übermittelt die Meldung an das Büro des ÖIB.
3. Bei Brandschäden und strafrechtlichen Delikten ist zusätzlich Anzeige bei der Polizei
zu erstatten und das Protokoll der Schadensmeldung beizulegen.
4. Beschädigte Teile sollten bis zur Entschädigungsleistung aufbewahrt werden.

Leere Beuten, Bienenhäuser, Einrichtungen, geschleuderter Honig und Schleudern, private Einrichtungsgegenstände etc. sind nicht versichert.
Können aber preisgünstig beim Imkerbund zusatzversichert werden. 

Freiwillige Zusatzversicherung (Gebäude und Inventar bei Imkereibetrieben)

Die Anträge für Gebäude- und Inventar-Zusatzversicherungen liegen in den Büros der Landesverbände und des ÖIB auf.

Variante 1: Feuer-, Sturm-, Einbruchdiebstahl mit fester Aufstellung
Pultständer, Bienenhaus samt Ausstattung sowie private Einrichtungsgegenstände können versichert werden.
Versicherungssumme: für 1.000 Euro beträgt die Prämie 6 Euro .
Je 500-Euro-Erhöhung der Entschädigungsleistung, steigt die Prämie um 3 Euro.

Variante 2: Feuer-, Sturm-, Einbruchdiebstahl für die Wanderung, Wanderwagen, Pultständer und Freiaufstellung
Versicherungssumme: für 1.000 Euro beträgt die Prämie 8 Euro.
Je 500-Euro-Erhöhung der Entschädigungsleistung, steigt die Prämie um 4 Euro.

Versicherungswert:
Die Versicherung entschädigt den Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache, daher muss die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden.

IM ANTON REITINGER
Versicherungsbeauftragter des ÖIB
(Stand: Juni 2025)
AutorIn:
IM Anton Reitinger / Kislinger
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