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Rassenbestimmung: Verwaltungsgerichtshof entschied für Imker

Am 8.10.2020 entschied der Verwaltungsgerichtshof in einer Revision für einen kärnter Imkerkollegen.
Das optische Merkmal "Farbe des Hinterleibs" ist lt. der Erkenntnis des VwGH nicht ausreichend für die Rassebestimmung der Biene. 

Im Downloadbereich finden Sie die Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs als PDF zur Durchsicht.

Im Linkbereich finden Sie den Link ins RIS, sowie einen Artikel auf 5min.at zum Gerichtsverfahren.

Links zum Thema

  • Erkenntnis des VwGH im RIS
  • Zeitungsbericht über das Gerichtsverfahren

Downloads zum Thema

  • Erkenntnis VwGH 20201008
AutorIn:
Julia Verbnjak
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