Listen der förderbaren Geräte
Nur die in den beiden Gerätelisten aufgezählten Geräte sind im Rahmen der Sonderrichtlinie Imkereiförderung förderbar.
Beachte: erst nach Bewilligung der Förderung durch die AMA darf eingekauft werden!
Beachte: werden bewilligte Maßnahmen nicht umgesetzt (unabhängig vom Grund), ist das der AMA umgehend unter Imkereifoerderung@ama.gv.at zu melden! Das Fördergeld verfällt sonst! Der Antrag kann einfach in der neuen Förderperiode erneut gestellt werden.
Förderanträge können zwischen 1.August und 15.Juni gestellt werden, wobei ab Mai der jährliche Fördertopf ausgeschöpft sein kann.
Beachte: erst nach Bewilligung der Förderung durch die AMA darf eingekauft werden!
Beachte: werden bewilligte Maßnahmen nicht umgesetzt (unabhängig vom Grund), ist das der AMA umgehend unter Imkereifoerderung@ama.gv.at zu melden! Das Fördergeld verfällt sonst! Der Antrag kann einfach in der neuen Förderperiode erneut gestellt werden.
Förderanträge können zwischen 1.August und 15.Juni gestellt werden, wobei ab Mai der jährliche Fördertopf ausgeschöpft sein kann.