Förderungen für Bio Imkerinnen
Österreichisches Umweltprogramm (ÖPUL) 2023-2027
Neueinstieg:
Eine Förderung für Bio-Bienenhaltung kann im Rahmen der ÖPUL Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ ab 2023 beantragt werden.
Fördervoraussetzungen
Eine der Fördervoraussetzungen für die Teilnahme am ÖPUL ist die Bewirt-
schaftung von 1,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker, Grünland und Dauerweideland, Dauer-/Spezialkulturen, Almfutterflächen oder Landschaftselemente) oder 0,5 ha im geschützten Anbau (Nutzungsart Acker oder geschützter Anbau) im ersten Jahr der Teilnahme am ÖPUL.
Die Haltung der Bienen und die Bienenstöcke müssen den Regeln der Verordnung (EG) Nr.2018/848 idgF entsprechen und der Kontrolle einer Bio-Kontrollstelle unterliegen. Auch die Flächen müssen biologisch bewirtschaftet werden.
Prämie
Die ersten 100 Stöcke werden mit € 28,–, ab dem 101 Stock mit € 24,– gefördert. Maximal förderbar sind 900 Bienenstöcke pro Betrieb. Für die bewirtschaftete Fläche gibt es eine Förderung pro Hektar.
Mehrfachantrag
Bei Teilnahme an der Option „Bio Bienenhaltung“ ist im Mehrfachantrag die Anzahl der biokontrollierten Bienenstöcke einzutragen.
Was wird genau gefördert?
Gefördert werden nur Wirtschaftsvölker. Andere Formen der Bienenzucht und -haltung wie z.B. Jungvölker, Begattungsableger, Begattungsvölkchen oder Zwischenableger dürfen nicht beantragt werden.
Als Wirtschaftsvolk gilt ein Bienenvolk, das im Frühjahr zur Zeit der Kirschblüte zumindest sechs belagerte Waben samt Brutwaben und legender Königin umfasst.
Eine Förderung für Bio-Bienenhaltung kann im Rahmen der ÖPUL Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ ab 2023 beantragt werden.
Fördervoraussetzungen
Eine der Fördervoraussetzungen für die Teilnahme am ÖPUL ist die Bewirt-
schaftung von 1,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker, Grünland und Dauerweideland, Dauer-/Spezialkulturen, Almfutterflächen oder Landschaftselemente) oder 0,5 ha im geschützten Anbau (Nutzungsart Acker oder geschützter Anbau) im ersten Jahr der Teilnahme am ÖPUL.
Die Haltung der Bienen und die Bienenstöcke müssen den Regeln der Verordnung (EG) Nr.2018/848 idgF entsprechen und der Kontrolle einer Bio-Kontrollstelle unterliegen. Auch die Flächen müssen biologisch bewirtschaftet werden.
Prämie
Die ersten 100 Stöcke werden mit € 28,–, ab dem 101 Stock mit € 24,– gefördert. Maximal förderbar sind 900 Bienenstöcke pro Betrieb. Für die bewirtschaftete Fläche gibt es eine Förderung pro Hektar.
Mehrfachantrag
Bei Teilnahme an der Option „Bio Bienenhaltung“ ist im Mehrfachantrag die Anzahl der biokontrollierten Bienenstöcke einzutragen.
Was wird genau gefördert?
Gefördert werden nur Wirtschaftsvölker. Andere Formen der Bienenzucht und -haltung wie z.B. Jungvölker, Begattungsableger, Begattungsvölkchen oder Zwischenableger dürfen nicht beantragt werden.
Als Wirtschaftsvolk gilt ein Bienenvolk, das im Frühjahr zur Zeit der Kirschblüte zumindest sechs belagerte Waben samt Brutwaben und legender Königin umfasst.
Förderungen für Bio-ImkerInnen im Rahmen der Sonderrichtlinie Imkereiförderung ab 1.1.2023
Abwicklung der Förderung:
Ab 1.1.2023 müssen alle Anträge zur
- Investitions,- Kleingeräte- und Neueinsteigerförderung
- Förderung des Ankaufes von Biowachs
- Förderung von Biozucker
Der Förderantrag auf der DFP der Agrarmarkt Austria muss vor dem Einkauf gestellt werden. Dieser Förderantrag muss vorab von der Zahl- und Kontrollstelle der AMA bewilligt werden.
Tätigen Sie keinen Einkauf, bevor Sie nicht den digitalen Förderantrag eingebracht haben und dieser von der AMA bewilligt wurde! Erst nach Genehmigung des Förderantrages können die bewilligten Maßnahmen umgesetzt werden!
Sobald alle Rechnungen vorliegen, kann im nächsten Schritt der Auszahlungsantrag gestellt werden. (Dieser wird voraussichtlich wieder in Papierform einzubringen sein, weil die digitale Förderplattform noch nicht fertig programmiert ist).
Achtung! Förderanträge können nur bis spätestens 15. Juni 2023 gestellt werden. Danach kann kein Antrag mehr gestellt und somit keine Förderung gewährt werden.
Neueinsteigerförderung für Biobetriebe
Fördervoraussetzungen
Zusätzlich zu der geforderten Grundausbildung im Ausmaß von 24 Bildungseinheiten ist ein Bio- Einsteigerkurs im Ausmaß von 8 Bildungseinheiten zu absolvieren.
Höhe der Förderung
Der förderbare Pauschalbetrag beträgt € 1.240,–
Was wird gefördert?
Der Ankauf von:
Zusätzlich zu der geforderten Grundausbildung im Ausmaß von 24 Bildungseinheiten ist ein Bio- Einsteigerkurs im Ausmaß von 8 Bildungseinheiten zu absolvieren.
Höhe der Förderung
Der förderbare Pauschalbetrag beträgt € 1.240,–
Was wird gefördert?
Der Ankauf von:
- 5 neuen Magazinbeuten (nur neue Beuten sind förderfähig; selbstgebaute Beuten können nicht anerkannt werden.)
- Mindesterfordernis für eine Beute: Bodenbrett, mindestens 2 Zargen mit dazugehörigen Rähmchen, Deckel
- zulässige Beutenmaße: Zander, Einheitsmaß, Flachzarge, Breitwabe, Langstroth, Dadant
- mindestens 5 Kunstschwärmen
- mindestens 5 Reinzuchtköniginnen
Ankauf von rückstandsfreiem Wachs oder biologisch zertifiziertem Wachs für den Einstieg oder Umstieg in die biologische Bienenhaltung
Fördervoraussetzungen:
- Der Förderungswerber muss nachweislich einen gültigen Vertrag mit einer Biokontrollstelle abgeschlossen haben und
- mindestens 5 Bienenstöcke nach den Regeln der Verordnung (EG) Nr. 2018/848 idgF für die biologische Bienenhaltung bewirtschaften.
- Der Ankauf des rückstandsfreien Wachses oder des biologisch zertifizierten Wachses muss im Umstellungszeitraum (binnen 12 Monaten nach Abschluss des Vertrages mit der Biokontrollstelle) erfolgen.
- Der Ankauf von rückstandsfreiem Wachs oder biologisch zertifiziertem Wachs durch die entsprechende Rechnung.
- Es wird der für den Einstieg oder Umstieg in die biologische Bienenhaltung notwendige Ankauf von rückstandsfreiem Wachs oder biologisch zertifiziertem Wachs bezuschusst. Der Pauschalzuschuss (Förderungsbetrag) beträgt € 45,– pro Volk, insgesamt jedoch maximal € 4.500,– pro Betrieb.
- Die Förderung kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
Förderung für den Kauf von Bio-Zucker
Gefördert wird der Zukauf nur von Bio-Rübenzucker bzw. Fertigfutter auf Basis Bio Rübenzucker mit € 15 pro Bio-Bienenvolk. Damit kommen nun auch Bio Betriebe (mit aufrechten Kontrollvertrag), die keinen imkerlichen Einheitswert und keine landwirtschaftliche Mindestfläche von 1,5 ha haben, in den Genuss einer Bioförderung. Teilnehmen können nur Bio-Imkereibetriebe die keine Öpul-Förderung in Anspruch nehmen.
Weitere Förderungen im Rahmen der Sonderrichtlinie Imkereiförderung
Rückstandsuntersuchungen von Honig und Wachs auf chemisch-synthetische Wirkstoffe von Varroaziden
Insbesondere geeignet auch im Rahmen des Einstieges oder Umstieges in die biologische Bienenhaltung.
Was wird untersucht?
Die Untersuchung umfasst: Analyse(n) zumindest auf Paradichlorbenzol, Amitraz, 2,4- Dimethylanilin, Brompropylat, Coumaphos, Fluvalinat, Flumethrin, Tetradifon und Acrinathrin
Höhe der Förderung
Gefördert werden 90 % der tatsächlichen Untersuchungskosten, jedoch maximal € 72,50 pro Untersuchung
Insbesondere geeignet auch im Rahmen des Einstieges oder Umstieges in die biologische Bienenhaltung.
Was wird untersucht?
Die Untersuchung umfasst: Analyse(n) zumindest auf Paradichlorbenzol, Amitraz, 2,4- Dimethylanilin, Brompropylat, Coumaphos, Fluvalinat, Flumethrin, Tetradifon und Acrinathrin
Höhe der Förderung
Gefördert werden 90 % der tatsächlichen Untersuchungskosten, jedoch maximal € 72,50 pro Untersuchung
Investitionsförderung im Rahmen des Programms für Ländliche Entwicklung
Welche Investitionen werden im Rahmen des Programms für Ländliche Entwicklung gefördert?
Investitionen in Baulichkeiten und technische Einrichtungen zur Bienenhaltung und Honigerzeugung.
Investitionen in Baulichkeiten und technische Einrichtungen zur Bienenhaltung und Honigerzeugung.
Investitions- und Kleingeräteförderung im Rahmen der Sonderrichtlinie Imkereiförderung
Kleingeräteförderung:
Ab 5 Bienenvölkern kann ein Förderantrag für förderbare Geräte bis zu einer maximalen Höhe von € 18.000 gestellt werden. Es werden (je nach Teilnahme an verschiedenen Programmen – Qualitätsprogramm, Bienengesundheitsprogramm) bis 45% der anerkannten Nettokosten gefördert. Dazu kommt ein Biozuschlag von 10% für Bio Imkereibetriebe.
Investitionsförderung:
ImkerInnen mit mindestens 50 Bienenvölkern und einem imkerlichen Einheitswertbescheid können an der Investitionsförderung teilnehmen und sich förderbare Geräte fördern lassen. Die Förderprozente entsprechen denen bei der Kleingeräteförderung
Ab 5 Bienenvölkern kann ein Förderantrag für förderbare Geräte bis zu einer maximalen Höhe von € 18.000 gestellt werden. Es werden (je nach Teilnahme an verschiedenen Programmen – Qualitätsprogramm, Bienengesundheitsprogramm) bis 45% der anerkannten Nettokosten gefördert. Dazu kommt ein Biozuschlag von 10% für Bio Imkereibetriebe.
Investitionsförderung:
ImkerInnen mit mindestens 50 Bienenvölkern und einem imkerlichen Einheitswertbescheid können an der Investitionsförderung teilnehmen und sich förderbare Geräte fördern lassen. Die Förderprozente entsprechen denen bei der Kleingeräteförderung