Diese Fördermaßnahme bietet eine Erleichterung der ersten Niederlassung, d.h. erstmalige Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes bzw. Aufnahme der Bewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der vollwertigen Fachausbildung. Sie ist auch für ImkerInnen möglich!
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Imkereibetriebe haben neben der "klassischen Imkereiförderung" zusätzlich im Rahmen des Österreichischen Programms für die ländliche Entwicklung 2014 - 2020 ( LE 14-20) die Möglichkeit, an zwei Fördermaßnahmen teilzunehmen.