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Belegstellenförderung - Antragstellung

Erstmal konnten wir die Förderung von Belegstellen in der Sonderrichtlinie verankern.

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Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:

 •            Mind. 10 und max. 30 Vatervölker (Geschwistergruppe) förderbar
•            Pauschal EUR 150/Volk
•            Positiv Zuchtwert geschätzt
•            Belegstelle muss nach jeweiligem Landesgesetz anerkannt sein
•            Muss für alle österr. ImkerInnen unter Einhaltung der Belegstellenordnung verfügbar sein
•            Teilnahme auch an der österr. LP: Zumindest Bekanntgabe der Leistungsdaten und Zuchtwerte des Vatervolks (4a) der Drohnenvölker der Belegstelle
•            Einzureichen über BÖ durch den Belegstellenbetreiber.
 

 Erforderliche Nachweise:

•            Rechnung/Beleg für Ankauf/Bereitstellung der Vatervölker
•            Zuchtausweise der Vatervölker
•            Kopie behördliches Anerkennungsdokument der Belegstelle
•            Nutzungsmöglichkeit für alle öst. ImkerInnen: durch Bestätigung des Belegstellenbetreibers (z.B. „Wir bestätigen, dass die Belegstelle xy unter Einhaltung der Belegstellenordnung für alle österr. Imkerinnen verfügbar ist“ – Datum und Unterschrift)  
•    Nach Ende der Belegstellensaison: Übermittlung der Belegstellenstatistik (Anzahl aufgeführter und begatteter Königinnen,…) nach Aufforderung durch die BÖ.

Link zum Thema

  • Merkblätter Imkereiförderung AMA
AutorIn:
Julia Verbnjak
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