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EU-Gerichtshof erklärt Notfallzulassungen für Neonicotinoide für rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-weit verbreitete Praxis der Notfallzulassungen von Pestiziden in der Landwirtschaft für unzulässig erklärt

Bienen auf Distelblüte.jpg © bienenlieb/R. MetschinaBienen auf Distelblüte.jpg © bienenlieb/R. MetschinaBienen auf Distelblüte.jpg © bienenlieb/R. Metschina[1652174492070384.jpg]
Der Europäischen Union (EuGH) hat ein richtungsweisendes Urteil zu Notfallzulassungen von verbotenen und gefährlichen Pestiziden in der Landwirtschaft veröffentlicht. Der Gerichtshof erklärte das Erteilen von Notfallzulassungen für die Behandlung von Saatgut mit Pestiziden, die explizit verboten wurden, für unzulässig.

Links zum Thema

  • Beitrag auf orf.at
  • Beitrag Aurelia Stiftung
  • PA Global2000
AutorIn:
Christian Boigenzahn
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Bienen auf Distelblüte.jpg © bienenlieb/R. Metschina
Bienen auf Distelblüte © bienenlieb/R. Metschina
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Bienen auf Distelblüte © bienenlieb/R. Metschina