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Förderanträge können wieder eingereicht werden

Mit 1. August 2023 startete die die neue Förderperiode

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Mit 1. August 2023 können wieder Förderanträge zur Investitions-, Kleingeräte- und Neueinsteigerförderung gestellt werden.

Auch können Bio-Betriebe Anträge auf Förderung für den Ankauf von Bio-Zucker stellen.

Die Förderanträge müssen über die Digitale Förderplattform der AMA gestellt werden.


Weitere Informationen zu den Förderungen können den Sonderrichtlinien Imkereiförderung 2023-2027 entnommen werden.
 

Weitere Infos:

Fragen zum eAMA Login und ID Austria?
Häufige Fragen (FAQ) zum eAMA-Login | AMA - AgrarMarkt Austria

Wie kann ich eine ID Austria beantragen?
Mit der ID Austria können Sie Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen. Ihre ID Austria (elektronische Identität) ist somit Ihr Schlüssel zu sicheren digitalen Services. Die Einführung von ID Austria eröffnet in der digitalen Welt neue Nutzungsmöglichkeiten wie beispielsweise den digitalen Führerschein direkt auf Ihrem Smartphone. Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung der Handy-Signatur und der Bürgerkarte. Allgemeine Infos findest du hier: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsuebersicht.html 

Die Registrierung kann auch bei der eigenen Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat angesucht werden. Hier die Registrierungsstelle nach Bundesland suchen: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsbehoerden.html


Was benötige ich für die Förderung meiner Investitionen?
  • VIS-Registrierung-Nachweis
  • Mitgliedschaftsnachweis vom Imkerverein,
  • Teilnahme am Qualitätsprogramm und/oder am Bienengesundheitsprogramm,
  • Mindestens 5 Völker für die Kleingeräteförderung oder mindestens 50 Völker für die Investitionsförderung
Für die Investitionsförderung benötigst du zusätzlich:
  • Nachweis einer ausreichenden beruflichen Qualifikation (Prüfzeugnis Meisterausbildung oder Facharbeiterausbildung, Nachweis 5 Jährige imkerliche Berufserfahrung)
  • Einheitswertbescheid
  • Betriebsverbesserungsplan
Mindestinvestition
Die NETTO Summe der eingereichten Förderungen muss
  • Mindestens € 1.700 und maximal € 55.000 für die Investitionsförderung  und
  • Mindestens € 1.000 und maximal € 18.0000 für die Kleingeräteförderung betragen.
Genauere Infos und Links findest du hier:
Das Wichtigste im Überblick | AMA - AgrarMarkt Austria


Kontakt 
Agrarmarkt Austria / Marktbeihilfen
Referat 11, Tel.: 050 3151-0
imkereifoerderung@ama.gv.at 
Dresdner Strasse 70, A-1200 Wien

Links zum Thema

  • Digitale Förderplattform (eAMA) der AMA
  • Sonderrichtlinien Imkereiförderung 2023-2027
AutorIn:
Julia Tertinek
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Erstmal konnten wir die Förderung von Belegstellen in der Sonderrichtlinie verankern.

Änderungen der Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2020-2022 wurden genehmigt

Information zu Einreichfristen und verfügbare Mittel im Bereich der Imkereiförderung 2021

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