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Honigverfälschungen - Forderungen der Imkereibranche

Honigkennzeichnug.pngHonigkennzeichnug.pngHonigkennzeichnug.png[1681799764891121.png]

Studie der Kommission zeigt

  • Bei 320 Honigchargen wurden Proben entnommen, 147 (46 %) standen im Verdacht, nicht den Bestimmungen der EU-Honigrichtlinie 2001/110/EG zu entsprechen (vorherige Analyse 2015-17, 14%).
  • Bestätigung der Hypothese bezüglich gepanschter Importe
  • Verbesserte, harmonisierte und allgemein akzeptierte Analysemethoden sind noch erforderlich

 

Imereibranche fordert

  • Einführung einer obligatorischen Kennzeichnung des Herkunftslandes von Honigmischungen mit einer Angabe des jeweiligen prozentualen Anteils jeder Honigherkunft, die in absteigender Reihenfolge angezeigt wird.
  • Stärkung der Rückverfolgbarkeit in der Honigkette und der Laboranalyse von Honig mit der Einrichtung eines gemeinschaftlichen Referenzzentrums für Honig bei gleichzeitiger Aktualisierung der Liste der Labormethoden zur Aufdeckung von Betrug gemäß der Richtlinie 2011/110/EG.
  • Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten, um systematische Tests und Kontrollen der Rückverfolgbarkeit von in die EU importiertem Honig einzuführen, um Verfälschungen zu bekämpfen

Downloads zum Thema

  • Honigkennzeichnug
AutorIn:
Christian Boigenzahn
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