Meilenstein für Honig-Transparenz: Klare Herkunftskennzeichnung schützt Konsumenten und Konsumentinnen sowie die heimische Imkerei
Mit der Umsetzung der Frühstücksrichtlinie (EU) 2024/1438 in der nationalen Honigverordnung wird künftig eine vollständige Kennzeichnung aller Herkunftsländer inklusive prozentueller Anteile am Honigglas verpflichtend. Damit endet die Ära der irreführenden Sammelbezeichnungen wie „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“.
Für die Konsument:innen bedeutet dies: Mehr Sicherheit, mehr Vertrauen und die Möglichkeit, sich bewusst für Qualität aus der Heimat zu entscheiden.
Unser besonderer Dank gilt dem Landwirtschaftsministerium, der Landwirtschaftskammer Österreich und dem Bauernbund für ihren entschlossenen Einsatz und dafür, dass sie sich gemeinsam mit uns für diese transparente Position stark gemacht haben.
Für die Konsument:innen bedeutet dies: Mehr Sicherheit, mehr Vertrauen und die Möglichkeit, sich bewusst für Qualität aus der Heimat zu entscheiden.
Unser besonderer Dank gilt dem Landwirtschaftsministerium, der Landwirtschaftskammer Österreich und dem Bauernbund für ihren entschlossenen Einsatz und dafür, dass sie sich gemeinsam mit uns für diese transparente Position stark gemacht haben.
Hier geht es zur neuen Honigverordnung. Sie tritt mit 14. Juni 2026 in Kraft.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2026_II_50/BGBLA_2026_II_50.pdf