Sonderrichtlinie Imkereiförderung
aktuelle Förderrichtlinie
Überblick über die Änderungen
Förderwerbende Person
Regionale Vereine und Ortsgruppen können für ihre Mitglieder keine Geräteförderung mehr beantragen. Nur die Imkerinnen und Imker selbst sind antragsberechtigt.
55-04 Fördergegenstand 1 - Investitionen in die technische Ausstattung und in die Rationalisierung der Wanderimkerei:
- Ein Betriebsverbesserungsplan ist nur mehr ab einem Gesamtbetrag an förderfähigen Investitionskosten von EUR 25.000 vorzulegen.
Geräteliste wurde präzisiert und um folgende Geräte erweitert:
- Beutenheber mit elektrischem Antrieb
- Verkaufsautomat (max. ein Automat pro förderwerbender Person und Imkereijahr)
- Heißwasser-Hochdruckreiniger (mindestens erreichbarer Betriebsdruck 140 bar, mindestens erreichbare Betriebstemperatur 140 °C, mindestens erreichbare Durchflussmenge 800 l/h)
55-04 Fördergegenstand 2 - Investitionen in imkerliche Kleingeräte
- Geräteliste wurde präzisiert und um folgende Geräte erweitert:
- Honigpresse
- Raumtrocknungsgeräte