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Sonderrichtlinie Imkereiförderung

aktuelle Förderrichtlinie

Mit 1.August 2026 geht die zweite Änderung in Kraft.

Überblick über die Änderungen

Förderwerbende Person

Regionale Vereine und Ortsgruppen können für ihre Mitglieder keine Geräteförderung mehr beantragen. Nur die Imkerinnen und Imker selbst sind antragsberechtigt.
55-04 Fördergegenstand 1 - Investitionen in die technische Ausstattung und in die Rationalisierung der Wanderimkerei:
  • Ein Betriebsverbesserungsplan ist nur mehr ab einem Gesamtbetrag an förderfähigen Investitionskosten von EUR 25.000 vorzulegen.
  • Geräteliste wurde präzisiert und um folgende Geräte erweitert:
    - Beutenheber mit elektrischem Antrieb
    - Verkaufsautomat (max. ein Automat pro förderwerbender Person und Imkereijahr)
    - Heißwasser-Hochdruckreiniger (mindestens erreichbarer Betriebsdruck 140 bar, mindestens erreichbare Betriebstemperatur 140 °C, mindestens erreichbare Durchflussmenge 800 l/h)

55-04 Fördergegenstand 2 - Investitionen in imkerliche Kleingeräte
  • Geräteliste wurde präzisiert und um folgende Geräte erweitert:
    • ​​​​Honigpresse
    • Raumtrocknungsgeräte

Downloads zum Thema

  • SRL Imkereiförderung 2023-2027 zweite Änderung
AutorIn:
Gabriele Eder
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