Anleitung Förderabwicklung für Imker:innen
beinhaltet die Fördervoraussetzungen, Fördermöglichkeiten, Förderhöhen und dessen Abwicklung
Die Anleitung dient als Hilfestellung für die Fördereinreichung und -abwicklung der aktuellen Fördermöglichkeiten:
Beachte: erst nach Bewilligung der Förderung durch die AMA darf eingekauft werden!
Beachte: werden bewilligte Maßnahmen nicht umgesetzt (unabhängig vom Grund), ist das der AMA umgehend unter Imkereifoerderung@ama.gv.at zu melden! Das Fördergeld verfällt sonst! Der Antrag kann einfach in der neuen Förderperiode erneut gestellt werden.
Förderanträge können zwischen 1.August und 15.Juni gestellt werden, wobei ab Mai der jährliche Fördertopf ausgeschöpft sein kann.
- Einstieg in die Bienenhaltung (55-02)
- Umstieg in die Bio Bienenhaltung (55-02)
- Biofuttermittel (55-02)
- Investitions- und Kleingeräteförderung (55-04)
Beachte: erst nach Bewilligung der Förderung durch die AMA darf eingekauft werden!
Beachte: werden bewilligte Maßnahmen nicht umgesetzt (unabhängig vom Grund), ist das der AMA umgehend unter Imkereifoerderung@ama.gv.at zu melden! Das Fördergeld verfällt sonst! Der Antrag kann einfach in der neuen Förderperiode erneut gestellt werden.
Förderanträge können zwischen 1.August und 15.Juni gestellt werden, wobei ab Mai der jährliche Fördertopf ausgeschöpft sein kann.