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Ausweitung der zollfreien Honigimporte aus der Ukraine geplant

Bereits jetzt liegen die Importpreise teilweise unter den Produktionskosten in der EU.

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Am 30. Juni 2025 schloss die EU mit der Ukraine Verhandlungen über eine umfassende Freihandelszone (DCFTA) ab, sodass künftig zollfreie Honigimporte in die EU von 35.000 Tonnen jährlich vorgesehen sind – eine deutliche Erhöhung im Vergleich zu früheren Abkommen.
Das vorläufige Abkommen aus dem Jahr 2016 sah zollfreie Einfuhren von lediglich 6.000 Tonnen vor – ergibt eine Steigerung um 583 %.
Die EU-Imkerei steht bereits unter Druck – vor allem durch billige Importware. Deshalb muss die EU-Kommission auch dafür sorgen, dass neue Handelsabkommen der heimischen Imkerei nicht weiter schaden, sondern vielmehr geschützt werden.

Marktverzerrung durch spekulative Käufe

Im Jahr 2024 versuchten Honigimporteure, möglichst große Mengen zollfreien Honigs zu ergattern. Die Folge war, dass sich der Einkauf nicht mehr an der Nachfrage orientierte und sehr viel ukrainischer Honig (54.000 Tonnen) eingeführt wurde. Dies hat zu einem unausgewogenen Markt und zusätzlichem Preisdruck geführt. In einigen Fällen waren unsere heimischen Imker nicht in der Lage, ihren Honig zu verkaufen, da die Lager der Großabnehmer bereits mit ukrainischem Honig gefüllt waren.

Weitere Freihandelsabkommen verschärfen die Situation

Dieses neue Abkommen mit der Ukraine ist nur eines von mehreren Freihandelsabkommen, die die Situation beeinflussen. So ist mit Mercosur (Zusammenschluss der fünf südamerikanischen Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Venezuela) ein zollfreies Kontingent von 45.000 Tonnen Honig vorgesehen, während das Abkommen mit Mexiko weitere 35.000 Tonnen umfasst. Bereits jetzt liegen die Importpreise teilweise unter den Produktionskosten in der EU, und die Zollfreiheit verstärkt dieses Ungleichgewicht zusätzlich.
 

Gefahr des Betrugs

Großzügige Zollkontingente begünstigen leider Betrug. So umgehen beispielsweise einige Wirtschaftsbeteiligte in China bereits den Zoll, indem sie chinesischen „Honig“ über „Tochtergesellschaften“ mit Sitz in Vietnam ausfahren. Es besteht auch der Verdacht, dass Drittländer das Zollsystem bereits über die Ukraine umgehen, indem sie den Honig umetikettieren, um von der Zollfreiheit zu profitieren.

Ziel ist der Schutz der heimischen Imkerei

Das Abkommen mit den vorgeschlagenen zollfreien Importkontingenten für Honig muss auf Ratsebene abgelehnt werden, solange keine klaren Schutzmechanismen für die heimische Imkerei vorhanden sind. Zudem sollten neue Kontingente nur dann in Kraft treten, wenn folgenden 3 Punkte gegeben sind:
• klare Rückverfolgbarkeit ist gegeben,
• DNA-Analysen und andere moderne Analysemethoden zur Herkunftsfeststellung sind ausgereift und standardisiert, werden als amtliche Methode anerkannt und regelmäßig bei amtlichen Kontrollen eingesetzt,
• funktionierende Schutzmaßnehmen sind eingerichtet, die wie folgt aussehen könnten:
      - die Einführung eines Mindestimportpreis für Honig,
      - Ausweitung des Einfuhrpreissystem der Obst- und Gemüsebranche,
      - Einrichtung eines Fonds für den Imkereisektor um mögliche Verluste auszugleichen.
AutorIn:
Sebastian Spiewok (vom Deutschen Imkerbund e.V.), Gabriele Eder
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