Der EU-Gerichtshof bestätigt definitiv das Verbot von Neonicotinoiden in Europa
Im Jahr 2013 hat die Europäische Kommission drei Substanzen auf Neonicotinoidbasis (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam) teilweise verboten. Nach der Entscheidung verklagte Bayer die Kommission und beanstandete ihr Recht, die Suspendierungen zu verhängen. Der Europäische Gerichtshof hat heute definitiv zugunsten des Verbots der Kommission entschieden. Das Urteil weist den Versuch von Bayer zurück, die Entscheidung des Gerichtshofs vom 17. Mai 2018 aufzuheben.
Die Generalanwältin des Gerichtshofs, Juliane Kokott, hatte bereits erklärt, dass "die Kommission die Zulassung eines Wirkstoffs jederzeit überprüfen kann" [3] und festgestellt, dass solche Arten von Neubewertungen rechtlich akzeptabel sind. Die negativen Auswirkungen, die Neonicotinoide auf Bienen haben und die ihre wesentliche Rolle in Ökosystemen beeinflussen, sind heute gut dokumentiert.
Die heutige Entscheidung ist ein wesentlicher Schritt in Richtung eines verbesserten Bienenschutzes und der Verteidigung eines faktenbasierten Vorsorgeprinzips in Europa. Jetzt gilt es, die Einhaltung des Verbots zu verbessern und den anhaltenden Missbrauch von Notfallgenehmigungen durch einige Mitgliedstaaten zu bekämpfen. Außerdem ist eine ständige Verbesserung der Risikobewertung für aktuelle und zukünftige Substanzen vor dem Markteintritt noch erforderlich.
Quelle: BeeLife, 06.05.2021
Die Generalanwältin des Gerichtshofs, Juliane Kokott, hatte bereits erklärt, dass "die Kommission die Zulassung eines Wirkstoffs jederzeit überprüfen kann" [3] und festgestellt, dass solche Arten von Neubewertungen rechtlich akzeptabel sind. Die negativen Auswirkungen, die Neonicotinoide auf Bienen haben und die ihre wesentliche Rolle in Ökosystemen beeinflussen, sind heute gut dokumentiert.
Die heutige Entscheidung ist ein wesentlicher Schritt in Richtung eines verbesserten Bienenschutzes und der Verteidigung eines faktenbasierten Vorsorgeprinzips in Europa. Jetzt gilt es, die Einhaltung des Verbots zu verbessern und den anhaltenden Missbrauch von Notfallgenehmigungen durch einige Mitgliedstaaten zu bekämpfen. Außerdem ist eine ständige Verbesserung der Risikobewertung für aktuelle und zukünftige Substanzen vor dem Markteintritt noch erforderlich.
Quelle: BeeLife, 06.05.2021