EU-Agrarministerrat genehmigt die neue Honigrichtline
Am 29. April folgte der Rat dem Parlament und billigte die Änderung der Honig-Richtlinie. Dies bedeutet, dass die neue Richtlinie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten kann. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Diese neuen Vorschriften, die von Imkerinnen und Imkern in Europa bereits seit Jahren gefordert wurden, verbessern die Transparenz über die Herkunft von Mischhonigen, besonders für Verbraucherinnen und Verbraucher. Einige wichtige Punkte wurden in der Richtlinie jedoch für künftige Rechtsakte ausgeklammert. Diese Punkte sind wichtig für die Bekämpfung von Honigbetrug und damit für die Unterstützung des Imkereisektors in der EU. Deshalb müssen sie so bald wie möglich angegangen werden.
Der Deutsche Imkerbund hat daher mit dem französischen Verband Syndicat National d‘Apiculture und Biene Österreich ein Positionspapier erarbeitet, um die notwendige Richtung anzuzeigen. Die drei Verbände fordern gemeinsam einen zügigen Start der anstehenden Prozesse, um keine weitere Zeit zu verlieren.
29.04.2024
Der Deutsche Imkerbund hat daher mit dem französischen Verband Syndicat National d‘Apiculture und Biene Österreich ein Positionspapier erarbeitet, um die notwendige Richtung anzuzeigen. Die drei Verbände fordern gemeinsam einen zügigen Start der anstehenden Prozesse, um keine weitere Zeit zu verlieren.
29.04.2024