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Imkerei zählt zur systemerhaltenden Infrastruktur

Notwendige Arbeiten bei den Bienenständen sind zulässig

Corona Imkerei.jpgCorona Imkerei.jpgCorona Imkerei.jpg[16379228028471.jpg]

Klarstellungen des Landwirtschaftsministeriums

Landwirtschaftliche Betriebe - und somit auch die Imkerei - zählen zur systemerhaltenden Infrastruktur.
Das bedeutet, landwirtschaftliche Betriebe können ihrer Tätigkeit möglichst uneingeschränkt nachgehen. Notwendige Arbeiten bei den Bienenvölkern (z.B. Restentmilbung) sind daher zulässig.

Bei unbedingt notwendigen Fahrten zu den Bienenständen diese Ausnahmegenehmigung mitführen
und falls vorhanden den Einheitswertbescheid oder die VIS-Meldung.

Anbei die Klarstellungen des BMLRT.
AutorIn:
Christian Boigenzahn
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