Laboruntersuchungen Allgemeines
1. ÄNDERUNG DER SONDERRICHTLINIEN IMKEREIFÖRDERUNG
Da es in der Vergangenheit zu Budgetüberschreitungen bei der AMA Imkereiförderung gekommen ist. wurden die Sonderrichtlinien nochmal überarbeitet. Am 27.08.2024 wurden die Änderungen genehmigt und treten nun Rückwirkend mit 6.8.2024 in Kraft.Bei den Änderungen handelt es sich um Erhöhung der Selbstbehalte für Laboruntersuchungen und Bildungsveranstaltungen:
- Förderquote Laboruntersuchungen 75% - Selbstbehalt 25%
- Förderquote für Bildung und Beratung 80% - Selbstbehalt 20 %
Präzisierung 7.2.1.5 – Honorar für Vortragende: Ausnahme: Vortragende, die direkt bei den Imkerschulen oder den Landesimkereiverbänden angestellt sind.
Die neuen Förderpauschalen und Änderungen können in der Sonderrichtlinie Imkereiförderung nachgelesen werden.
WICHTIG! Die Probeneinreichung für die aktuelle Förderperiode ist nur bis 16.06.2025 möglich.
Proben Voranmeldung
Aufgrund des gekürzten Budgets müssen alle Proben vorangemeldet werden. Wurden Proben nicht angemeldet müssen die Untersuchungen selbst getragen werden.Anmeldungen können abgelehnt werden, wenn die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist.
Honiguntersuchungen und Sortenbestimmung: (Paket 1-7)
Mitglieder unter 100 Völkern max. 2 Proben pro Förderjahr
Mitglieder über 100 Völker max. 5 Proben pro Förderjahr
Rückstandsanalysen (Paket 8-12):
Mitglieder unter 100 Völkern max. 1 Proben pro Förderjahr
Mitglieder über 100 Völker max. 3 Proben pro Förderjahr
Betriebe die kommerziell Wachsverarbeitung betreiben dürfen die Untersuchungen nur für sich privat nutzen
Faulbrutuntersuchungen (Paket 13):
Die Probenentnahme muss per Stand erfolgen, es dürfen keine Einzelvölker untersucht werden.
Die Anzahl der Sammelproben darf 10% der bei uns angegebenen Völkerzahl pro Förderjahr nicht überschreiten.
Virenuntersuchung (Paket 14 + 15):
Nur nach vorheriger Absprache mit dem Verbandsbüro, bei akutem Auftreten, wenn andere Ursachen bereits ausgeschlossen wurden.
Propolisuntersuchung (Paket 16)
Mitglieder unter 100 Völkern max. 2 Proben pro Förderjahr
Mitglieder über 100 Völker max. 5 Proben pro Förderjahr
Pestizide, Pyrrolizidinalkaloide und Wachsverfälschung (Paket 17-19)
Nur nach vorheriger Absprache mit dem Verbandsbüro, bei akutem Auftreten, wenn andere Ursachen bereits ausgeschlossen wurden.
Hier geht’s zur Voranmeldung von Laboruntersuchungen:
https://forms.gle/xNUpPDrhzRujLuKu5
https://forms.gle/xNUpPDrhzRujLuKu5
Proben-Einreichung
Bitte geben Sie folgenden Vermerk an:Verrechnung erfolgt über den Österreichischen Erwerbsimkerbund.
Rechnung bitte senden an:
Österreichischer Erwerbsimkerbund Geschäftsstelle
zH Julia Tertinek
Ratschendorf 274
8483 Deutsch Goritz
Email: office@erwerbsimker.at
Tel: +43 664 191 60 92
Mitglieder des ÖEIB können die Proben direkt zum Labor schicken. Der ÖEIB übernimmt anfänglich die gesamte Rechnung, der Prüfbericht bzw. die Laborergebnisse werden direkt an den einzelnen Erwerbsbetrieb gesendet.
Vermerk Untersuchungs-Paket
Bitte vermerken Sie immer die Paketnummer inkl. aller zu untersuchenden Parameter, wird ein Parameter nicht untersucht fällt die Untersuchung aus der Förderung.
Beispiel:
Paket 2 muss folgende Untersuchungsparameter enthalten:
- Wassergehalt
- Leitfähigkeit
- pH-Wert
- Invertase
- Hydroxymethylfurfuralgehalt (HMF)
- Aussehen
- Sensorische Beurteilung (Fehlgeruch/Fehlgeschmack)
Fehlt auf den Prüfbefund zB die Leitfähigkeit, kann die Rechnung nicht mehr zur Förderung eingereicht werden.
Verrechnung Selbstbehalt
Mitglieder des ÖEIB können die Proben direkt zum Labor schicken. Der ÖEIB übernimmt anfänglich die gesamte Rechnung, der Prüfbericht bzw. die Laborergebnisse werden direkt an den einzelnen Erwerbsbetrieb gesendet.Der ÖEIB stellt nach Abschluss der Förderperiode eine Rechnung mit dem Selbstbehalt-Anteil an den Erwerbsbetrieb.
Der Selbstbehalt beträgt 25 % vom förderbaren Pauschalbetrag der aktuellen Förderperiode + 3% des förderbaren Pauschalbetrags für die Bearbeitung. Sollte die Laboruntersuchung über dem förderbaren Pauschalbetrag liegen, müssen die Mehrkosten vom Erwerbsbetrieb selbst getragen werden und fließen ebenfalls in den Selbstbehalt-Anteil ein.
Labore
gültig für die aktuelle Förderperiode vom 01.08.2024 bis 16.06.2025Pakete 1-4
Die oben genannten Pakete dürfen nur an Labore geschickt werden, die am AGES-Ringversuch teilnehmen und uns die Bestätigung zum positiven Abschluss des Ringversuchs übermittelt haben.
Bei folgenden Laboren ist eine Untersuchung möglich
- Steirisches Imkerzentrum
- Oberösterreichisches Imkerzentrum
- FoodQS
- Kärtner Imkerzentrum
- Imkerhof Salzburg
Paket 13 Faulbrut
Auch bei der AFB-Untersuchung muss das Labor am AGES Ringversuch teilgenommen und bestanden haben.
Der ÖEIB arbeitet bei den Faulbrutuntersuchungen mit folgenden Laboren zusammen:
- Bieneninstitut Dol
- Steirisches Imkerzentrum
ADRESSEN
FoodQS GmbH
FoodQS GmbH
Mühlsteig 15
90579 Langenzenn
T: +49 (9101) 70183-0
E: info@foodqs.de
Institut für Bienenforschung Dol
Výzkumný ústav včelařský
Dol 35
CZ 250 69 Máslovice
Tschechien
E: beedol@beedol.cz
Intertek Food Services GmbH
Olof-Palme-Straße 8
28719 Bremen
Deutschland
T: +49 421 65727 1
Landesverband für Bienenzucht in Kärnten
Imkerschule
Ochsendorf 16
9064 Pischelsdorf
Landesverband Salzburg
Wolfgangseestrase 108
5321 Koppl
OÖ Landesverband für Bienenzucht
Labor für Bienenprodukte und Bienengesundheit
Pachmayrstrase 57
4040 Linz
Steirische Imkerschule mit Imkerzentrum
An der Kanzel 41
8046 Graz
QSI
Flughafendamm 9a,
28199 Bremen,
Deutschland