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Sonderrichtlinie Imkereiförderung

aktuelle Förderrichtlinie

Mit 1.August 2026 geht die zweite Änderung in Kraft.

Überblick über die Änderungen


55-04 Fördergegenstand 1 - Investitionen in die technische Ausstattung und in die Rationalisierung der Wanderimkerei:
  • Ein Betriebsverbesserungsplan ist nur mehr ab einem Gesamtbetrag an förderfähigen Investitionskosten von EUR 25.000 vorzulegen.
  • Geräteliste wurde präzisiert und um folgende Geräte erweitert:
    - Beutenheber mit elektrischem Antrieb
    - Verkaufsautomat (max. ein Automat pro förderwerbender Person und Imkereijahr)
    - Heißwasser-Hochdruckreiniger (mindestens erreichbarer Betriebsdruck 140 bar, mindestens erreichbare Betriebstemperatur 140 °C, mindestens erreichbare Durchflussmenge 800 l/h)

55-04 Fördergegenstand 2 - Investitionen in imkerliche Kleingeräte:
  • Kleingeräteförderung für regionale Vereine und Ortsgruppen: Regionale Vereine und Ortsgruppen können für ihre Mitglieder keine Kleingeräteförderung mehr beantragen. Nur die Imkerinnen und Imker selbst sind antragsberechtigt.
  • Geräteliste wurde präzisiert und um folgende Geräte erweitert:
    • ​​​​Honigpresse
    • Raumtrocknungsgeräte

Downloads zum Thema

  • SRL Imkereiförderung 2023-2027 zweite Änderung
AutorIn:
Gabriele Eder
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