Sonderrichtlinie Imkereiförderung
aktuelle Förderrichtlinie
Überblick über die Änderungen
55-04 Fördergegenstand 1 - Investitionen in die technische Ausstattung und in die Rationalisierung der Wanderimkerei:
- Ein Betriebsverbesserungsplan ist nur mehr ab einem Gesamtbetrag an förderfähigen Investitionskosten von EUR 25.000 vorzulegen.
Geräteliste wurde präzisiert und um folgende Geräte erweitert:
- Beutenheber mit elektrischem Antrieb
- Verkaufsautomat (max. ein Automat pro förderwerbender Person und Imkereijahr)
- Heißwasser-Hochdruckreiniger (mindestens erreichbarer Betriebsdruck 140 bar, mindestens erreichbare Betriebstemperatur 140 °C, mindestens erreichbare Durchflussmenge 800 l/h)
55-04 Fördergegenstand 2 - Investitionen in imkerliche Kleingeräte:
- Kleingeräteförderung für regionale Vereine und Ortsgruppen: Regionale Vereine und Ortsgruppen können für ihre Mitglieder keine Kleingeräteförderung mehr beantragen. Nur die Imkerinnen und Imker selbst sind antragsberechtigt.
- Geräteliste wurde präzisiert und um folgende Geräte erweitert:
- Honigpresse
- Raumtrocknungsgeräte