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EU Parlament beschließt bessere Kennzeichnung für Honig, Fruchtsaft und Marmelade

Die Überarbeitung der "Frühstücksrichtlinien" soll den Verbrauchern helfen, eine informierte und gesündere Wahl bei landwirtschaftlichen Lebensmitteln wie Honig zu treffen.

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Die Positionen der Bienenwirtschaft in Abstimmung mit Copa-Cogeca:

Die eindeutige Nachvollziehbarkeit der Herkunft von Honig ist eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung von Lebensmittelfälschungen in diesem Bereich. Die Herkunft des Honigs ist für viele Verbraucher ein wichtiger Faktor bei ihrer Kaufentscheidung. Durch eine genaue Kennzeichnung wissen Verbraucher, woher der Honig stammt und können bewusste Entscheidungen treffen, basierend auf persönlichen Präferenzen, ethischen Überlegungen und Qualitätserwartungen.
Unterschiedliche Länder haben verschiedene Standards für die Imkerei und Honigproduktion. Durch die explizite Kennzeichnung der Herkunft können Verbraucher leichter die Qualität des Honigs einschätzen und mögliche Unterschiede in Haltungs- und Produktionsmethoden berücksichtigen.
Eine genaue Herkunftskennzeichnung hilft, lokale ImkerInnen und ProduzentInnen zu unterstützen. Verbraucher, die die Herkunft ihres Honigs kennen, sind eher bereit, auf Lebensmittel ihrer lokalen Umgebung zu vertrauen, was sich positiv auf die regionale Wirtschaft auswirken kann. Honig ist ein Vorreiter für „buy local“.
Honig ist nicht nur ein Geschmacksprodukt, sondern auch ein Teil der Kultur vieler Regionen. Die Kennzeichnung der Herkunft respektiert diese kulturelle Vielfalt und ermöglicht es den Verbrauchern, Honig aus verschiedenen Teilen der Welt zu genießen.
Insgesamt kann die verbesserte Herkunftskennzeichnung von Honig dazu beitragen, die Transparenz, Verbraucherinformation und Qualität in der Honigindustrie zu fördern, während sie gleichzeitig lokale Produzenten unterstützt und bewusstes Einkaufen erleichtert.



Auf die wichtigsten Anliegen der Bienenwirtschaft wurde eingegangen

Am Dienstag hat das Parlament mit 522 Stimmen gegen 13 bei 65 Enthaltungen seinen Standpunkt zur Überarbeitung der so genannten „Frühstücksrichtlinien“ festgelegt. Dieser Vorschlag aktualisiert die Bestimmungen zur Zusammensetzung, Handelsbezeichnung, Etikettierung und Aufmachung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Gelees.
Die Abgeordneten sind sich einig: Das Ursprungsland des geernteten Honigs muss auf dem Etikett ersichtlich sein.Wenn die verwendeten Honige aus mehreren Ländern stammen, sollen die Herkunftsländer auf dem Etikett in mengenmäßig absteigender Reihenfolge angegeben werden.
Um Betrug einzuschränken, wollen die Abgeordneten ein System zur Rückverfolgung entlang der Lieferkette beim Honig einrichten, das die Herkunft des Produkts nachvollziehbar macht. Außerdem soll die EU ein Referenzlabor für Honig einrichten, um die Kontrollen zu verbessern und Verfälschungen durch systematische Tests aufzudecken.
Das Parlament ist nun bereit, Gespräche mit den EU-Regierungen über die endgültige Form des Gesetzes aufzunehmen.

Quelle: https://www.europarl.europa.eu/

12.12.2023

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AutorIn:
Christian Boigenzahn
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