Für Browser < IE 8 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Drucklogo Seitenlogo Biene Österreich
  • Downloads
  • Partner
  • Kontakt
  • Impressum
Menü Suchen Suche
head_3
head_7
head_5
Suche schließen
Suchen
Menü schließen
  • Startseite
  • Biene Österreich
    • Biene Österreich
    • Organisation
    • Daten und Zahlen
    • Vorstand und Mitarbeiter
    • Geschäftsstelle
    • Kontakt
  • Aktuell
  • Förderungen
    • Förderungen
    • EU Imkereiförderprogramm
      • EU Imkereiförderprogramm
      • Aktuell
      • Formulare
      • FAQ
    • weitere Förderungen
  • Forschung
  • Zucht
    • Zucht
    • Allgemein/Grundlagen
    • Leistungsprüfung - Zuchtwertschätzung
  • Agrarpolitik
  • Bio
    • Bio
    • Aktuell
    • Biologische Produktion
Suchen Suche
  • Startseite
  • » Agrarpolitik

Der EU-Gerichtshof bestätigt definitiv das Verbot von Neonicotinoiden in Europa

Nach acht Jahren Rechtsstreit bestätigt der Europäische Gerichtshof die Rechtmäßigkeit des Neonicotinoid-Verbots.

ban of neonics.jpgban of neonics.jpgban of neonics.jpg[1620329084478962.jpg]
Im Jahr 2013 hat die Europäische Kommission drei Substanzen auf Neonicotinoidbasis (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam) teilweise verboten. Nach der Entscheidung verklagte Bayer die Kommission und beanstandete ihr Recht, die Suspendierungen zu verhängen. Der Europäische Gerichtshof hat heute definitiv zugunsten des Verbots der Kommission entschieden. Das Urteil weist den Versuch von Bayer zurück, die Entscheidung des Gerichtshofs vom 17. Mai 2018 aufzuheben.
Die Generalanwältin des Gerichtshofs, Juliane Kokott, hatte bereits erklärt, dass "die Kommission die Zulassung eines Wirkstoffs jederzeit überprüfen kann" [3] und festgestellt, dass solche Arten von Neubewertungen rechtlich akzeptabel sind. Die negativen Auswirkungen, die Neonicotinoide auf Bienen haben und die ihre wesentliche Rolle in Ökosystemen beeinflussen, sind heute gut dokumentiert.

Die heutige Entscheidung ist ein wesentlicher Schritt in Richtung eines verbesserten Bienenschutzes und der Verteidigung eines faktenbasierten Vorsorgeprinzips in Europa. Jetzt gilt es, die Einhaltung des Verbots zu verbessern und den anhaltenden Missbrauch von Notfallgenehmigungen durch einige Mitgliedstaaten zu bekämpfen. Außerdem ist eine ständige Verbesserung der Risikobewertung für aktuelle und zukünftige Substanzen vor dem Markteintritt noch erforderlich.

Quelle: BeeLife, 06.05.2021

 
AutorIn:
Christian Boigenzahn
Artikel empfehlen Artikel drucken

Weitere Artikel in dieser Rubrik

20 Artikel, Set 2/2
1 2

Bienenmonitoring in Zuckerrüben-Anbaugebieten

ExpertInnen: Österreichische Agrarförderungen (GAP) verfehlen Green Deal-Ziele klar

Volksbegehren „Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung"

Wissenschaftliche Gemeinschaft fordert verbesserte Risikobewertung von Pestiziden zum Schutz von Bestäubern

Imkerverbände, Wildbienenrat, BergbäuerInnen-Vereinigung und UmweltschützerInnen fordern besseren Schutz für Bienen

Der EU-Gerichtshof bestätigt definitiv das Verbot von Neonicotinoiden in Europa

NGO-Analyse zeigt: Österreichs GAP-Strategieplan verfehlt Ziele des Green Deal

Offener Brief an Ministerinnen Köstinger und Gewessler: Österreich muss für EU-Verbot bienengefährlicher Pestizide stimmen

Es droht Umgehung der EU-Pestizidgesetze durch zahlreiche EU-Staaten

Offener Brief von Biene Österreich und NGO Bündnis an Ministerinnen Köstinger und Gewessler sowie Minister Anschober

Offener Brief von NGO-Bündnis an Ministerinnen Köstinger und Gewessler

  • RSS Feed
  • Impressum
  • Kontakt
© 2009 - 2025 Biene Österreich
ban of neonics.jpg
ban of neonics
ban of neonics.jpg
ban of neonics