Österreichischer Erwerbsimkerbund (ÖEIB) erreicht Einstweilige Verfügung gegen Lebensmitteldiskonter Penny
1. Etappensieg gegen Penny und "Hergestellt in Österreich"
Das Landesgericht Wiener Neustadt hat in einer heute zugestellten Einstweiligen Verfügung dieser Vorgangsweise einen Riegel vorgeschoben und dem Diskonter verboten, Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern als „Hergestellt in Österreich“ zu bezeichnen.
Auch wenn das Verfahren noch nicht beendet ist, freut sich der Vorstand des Österreichischen Erwerbsimkerbundes, über die Entscheidung des Gerichts. ÖEIB-Vizepräsident Dr. Ernst Brandl erklärt die Tragweite der Einstweiligen Verfügung: „Das Gericht sagt uns, dass Österreichische Qualität nicht dadurch „erschaffen“ werden kann, indem man ausländischen Honig in Österreich abfüllt.
Der ÖEIB wird weiterhin dafür kämpfen, dass nur solcher Honig als „in Österreich hergestellt“ bezeichnet werden darf, der aus Nektar produziert wurde, den Bienen in Österreich gesammelt und Imker:innen in Österreich geerntet haben.“
Praktischer Einkaufstipp: Konsument:innen sollten dennoch auf kleingedruckte Herkunftshinweise achten und nicht nur die Vorderseite von Honiggläsern ansehen.
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