Vespa velutina – Zuständigkeiten und Meldesystem
Wenn der Hut brennt
Umfangreiche und gediegene Information über die Velutina wird seit einigen Jahren im deutschsprachigen Raum angeboten. Sei es von deutschen Bieneninstituten, sei es von der AGES. Der Erwerbsimkerbund hat auf seiner letzten Fachtagung 2023 mit dem Vortrag von Sebastian Spiewok eine exzellente und umfassende Weiterbildung zur Biologie, zu den bisherigen Erfahrungen der Imker und in der Bekämpfung bis hin zu den Zuständigkeiten geboten. Information gab es somit ausreichend, sodass die aktuelle - teils an Panik grenzende - Verunsicherung nicht ganz nachvollziehbar ist. Allerdings besteht bei Information immer auch eine Holschuld seitens der möglicherweise Betroffenen. Sich dessen erst bewusst zu werden, wenn der Hut schon brennt, mag zwar menschlich sein, erschwert jedoch die nüchterne Auseinandersetzung mit der Gefahr.
Zuständigkeiten
In der "Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten" werden die Zuständigkeiten und die gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen geregelt. In Österreich fallen invasive Arten wie die Vespa velutina in den Zuständigkeitsbereich des BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). In der operativen Arbeit ist als zentrale Behörde das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) zuständig. Auf Landesebene sind für die zu ergreifenden Maßnahmen die jeweiligen Ämter der Landesregierungen mit ihren Abteilungen für Naturschutz und Umwelt die Ansprechpartner.
Das Umweltbundesamt informiert auf seiner Seite www.neobiota-austria.at ebenso über die Vorgangsweise: Bei Verdacht ist die Situation (Foto, Film) zu dokumentieren und der Verdacht an die zuständige Stelle der jeweiligen Landesregierung zu melden. Zusätzlich können die Informationen auch an die AGES (bienen@ages.at) gesendet werden. Auf der Homepage www.erwerbsimkerbund.at haben wir die Liste der zuständigen Stellen veröffentlicht.
Es besteht somit bereits ein Meldesystem in Österreich mit klar geregelten Zuständigkeiten. Der Erwerbsimkerbund ist in Kontakt mit der AGES und dem BMK. Im Rahmen der Erwerbsimker-Fachtagung 2024 wird wieder ein Weiterbildungsschwerpunkt zum Thema Vespa velutina gesetzt.
Wir Imkerinnen und Imker nehmen mit unseren Bienenständen eine wichtige Rolle in der Früherkennung des Vorkommens von Vespa velutina ein. Unsere Beobachtungen und Meldungen sind die Grundlage für die Behörden aktiv zu werden und die entsprechenden vorgesehenen Maßnahmen zu veranlassen.
Das Umweltbundesamt informiert auf seiner Seite www.neobiota-austria.at ebenso über die Vorgangsweise: Bei Verdacht ist die Situation (Foto, Film) zu dokumentieren und der Verdacht an die zuständige Stelle der jeweiligen Landesregierung zu melden. Zusätzlich können die Informationen auch an die AGES (bienen@ages.at) gesendet werden. Auf der Homepage www.erwerbsimkerbund.at haben wir die Liste der zuständigen Stellen veröffentlicht.
Es besteht somit bereits ein Meldesystem in Österreich mit klar geregelten Zuständigkeiten. Der Erwerbsimkerbund ist in Kontakt mit der AGES und dem BMK. Im Rahmen der Erwerbsimker-Fachtagung 2024 wird wieder ein Weiterbildungsschwerpunkt zum Thema Vespa velutina gesetzt.
Wir Imkerinnen und Imker nehmen mit unseren Bienenständen eine wichtige Rolle in der Früherkennung des Vorkommens von Vespa velutina ein. Unsere Beobachtungen und Meldungen sind die Grundlage für die Behörden aktiv zu werden und die entsprechenden vorgesehenen Maßnahmen zu veranlassen.
Partner in der Landwirtschaft
Der Kreis der vom Eindringen, der Ausbreitung und den Auswirkungen der Velutina Betroffenen geht weit über die Imkerei hinaus. Ziel ist es, bei diesen Gruppen ein entsprechendes Problembewusstsein zu schaffen und Partner für ein koordiniertes Vorgehen und für eine Unterstützung in der Regulierung der neuen invasiven Art Vespa velutina nigrithorax zu finden. Besonders im Hinblick auf die notwendigen Maßnahmen der öffentlichen Stellen (Behörden) gem. EU-Verordnung.
Zu den unmittelbar Betroffenen zählen vor allem Landwirte mit Obstkulturen (u. a. Erdbeeren, Holunder, sowie Steinobst wie Kirschen, Zwetschken) und die Weinbauern. Ebenso betroffen ist der Obsthandel mit Verkauf im Freien. Auch Private wie z. B. Haus- und Gartenbesitzer werden mit der Velutina konfrontiert werden.
Aktuell sollten wir bemüht sein, kühlen Kopf zu bewahren, auf seriöse Information zu setzen, die Behörden mit unseren Beobachtungen zu unterstützen und das Problembewusstsein in anderen betroffenen Landwirtschaftssektoren zu fördern.
Zu den unmittelbar Betroffenen zählen vor allem Landwirte mit Obstkulturen (u. a. Erdbeeren, Holunder, sowie Steinobst wie Kirschen, Zwetschken) und die Weinbauern. Ebenso betroffen ist der Obsthandel mit Verkauf im Freien. Auch Private wie z. B. Haus- und Gartenbesitzer werden mit der Velutina konfrontiert werden.
Aktuell sollten wir bemüht sein, kühlen Kopf zu bewahren, auf seriöse Information zu setzen, die Behörden mit unseren Beobachtungen zu unterstützen und das Problembewusstsein in anderen betroffenen Landwirtschaftssektoren zu fördern.